Soforthilfe 2 aus Landesmitteln in Berlin März 2020?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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freiwald67
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Soforthilfe 2 aus Landesmitteln in Berlin März 2020?

Beitrag von freiwald67 »

Ich habe am 01.04.2020 die o.g.Coronahilfe 5000 € bekommen. Langsam mache ich mir Gedanken, wie ich die Einkommensteuererklärung und die GuV/EÜR für 2020 ausfüllen soll. In Berlin durften wir wohl diese Coronahilfe auch für unsere Lebenserhaltungskosten ausgeben. Aber wenn ich mir das Elsterformular so angucke, weiß ich nicht, wo ich da die Miete meiner Wohnung oder meinen Krankenkassenbeitrag und was man sonst noch so zum Leben braucht, eintragen soll.

Dann hatte ich gelesen, dass man dem Finanzamt belegen muss, dass man in einer existenzbedrohlichen Lage war. Womit? Was für Belege wollen die haben?
Wenn Aufträge ausbleiben, hat man darüber keine Belege oder Emailaustausch...

Ich kann mir leider keinen Steuerberater leisten und muss mich da alleine durchbeißen. Vielleicht weiß jemand was...würde mich freuen. :D
taxpert
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Re: Soforthilfe 2 aus Landesmitteln in Berlin März 2020?

Beitrag von taxpert »

freiwald67 hat geschrieben: In Berlin durften wir wohl diese Coronahilfe auch für unsere Lebenserhaltungskosten ausgeben. Aber wenn ich mir das Elsterformular so angucke, weiß ich nicht, wo ich da die Miete meiner Wohnung oder meinen Krankenkassenbeitrag und was man sonst noch so zum Leben braucht, eintragen soll.
Die gesamten Hilfszahlungen sind als Einnahme gewinn-erhöhend zu erfassen! Auch wenn der Landeszuschuss auch für betriebsfremde Kosten verwendet werden darf, heißt dass noch lange nicht, dass diese privaten Kosten den Gewinn mindern dürfen! Sie haben in der EÜR nichts zu suchen!

Außerdem ist natürlich die Anlge "Corona-Hilfen" auszufüllen.

taxpert
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freiwald67
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Re: Soforthilfe 2 aus Landesmitteln in Berlin März 2020?

Beitrag von freiwald67 »

Mhmmm..."Anlage Corona Hilfe" habe ich gefunden. Das ist eine Seite, wo ich meine Steuernr eintrage und die Höhe der Hilfe.
Dann muss ich in der EÜR bei Einnahmen auch die Corona Hilfe, also die Summe , eintragen. Das wars? Ein paar betriebliche Kosten
hatte ich schon, aber das meiste Geld musste ich für die Miete meiner Privat-Wohnung ausgeben und Versicherungen für mich
privat. Wo trage ich das ein? Hartz 4 habe ich nicht beantragt, da ich ja die Corona Hilfe bekommen habe für die Monate April, Mai
und Juni 2020. Zurückzahlen geht nicht, da sich das Hartz 4 Amt/Jobcenter tot lacht, wenn ich 1 Jahr später damit ankomme.

Wenn Dir dazu was einfällt, würde ich mich freuen. Vielen Dank!
taxpert
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Re: Soforthilfe 2 aus Landesmitteln in Berlin März 2020?

Beitrag von taxpert »

freiwald67 hat geschrieben:Wo trage ich das ein?
Gerne nochmal! Gar nicht! Die Corona-Hilfe führt ggf. zu steuerpflichtigen Einkommen, ohne das Einnahmen aus einer Tätigkeit vorliegen!

taxpert
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freiwald67
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Re: Soforthilfe 2 aus Landesmitteln in Berlin März 2020?

Beitrag von freiwald67 »

Ok, danke! Dann trage ich in der EÜR bei Einnahmen die Corona-Hilfe ein und bei Ausgaben die betrieblichen Ausgaben. Ich habe es noch nicht ausgerechnet, aber ich denke, dass dann 5000 Euro Einnahmen habe und vielleicht 1500 Euro betriebliche Ausgaben. Das ist eine Differenz von 3500 Euro, diese 3500 Euro habe ich für meine Lebenserhaltungskosten ausgegeben. Kann ich aber nirgendwo eintragen. Ich vermute, dass ich das dann von nichts zurückzahlen darf, obwohl in Berlin ausdrücklich die Lebenserhaltungskosten von Solo-Selbständigen mit der Corona Hilfe bezahlt werden dürfen. Das Finanzamt müsste mich doch dann fragen, was ich mit dem Rest gemacht habe? Vielleicht schicken sie ja einen Fragebogen?
muemmel
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Re: Soforthilfe 2 aus Landesmitteln in Berlin März 2020?

Beitrag von muemmel »

Warum sollte das Finanzamt Sie das fragen müssen? Und von zurückzahlen war auch keine Rede - Sie müssen das Geld, soweit es nicht in Betriebsausgaben floss, versteuern - das ist alles.
freiwald67
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Re: Soforthilfe 2 aus Landesmitteln in Berlin März 2020?

Beitrag von freiwald67 »

Wie? Echt? Das ist alles? Was ich für mich ausgegeben habe, muss ich versteuern.
Das ist ja klar. Ich dachte, es kommt jetzt eine riesige Prüfung auf mich zu, wo
ich Kontoauszüge einreichen muss und beweisen muss, welche Aufträge wann
ausgeblieben sind und wenn das Finanzamt meint, dass das nicht an Corona lag,
muss ich zurückzahlen.

Wer prüft mich denn? Die IBB? Stichprobenartig? Oder gar nicht? Gibt es einen Fragebogen?
freiwald67
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Re: Soforthilfe 2 aus Landesmitteln in Berlin März 2020?

Beitrag von freiwald67 »

Und dann habe ich noch eine Frage...in der Anlage Corona Hilfe gibt es:

Zeile 4-11 "Angaben zur Einkommenssteuererklärung (das ist klar und fülle ich aus mit der Summe meiner Corona-Hilfe)

Zeile 11 "Angaben zur Feststellungserklärung" Muss ich das auch ausfüllen?
Gibt es dann wieder eine extra Formular "Feststellungserklärung"? Ich habe keins gefunden.

Bisher habe ich nur eine Einkommenssteuererklärung und eine EÜR abgegeben.
Dann habe ich auch noch eine Anlage S gefunden für "Einkünfte aus selbständiger Arbeit".
Die habe ich bisher NIE abgegeben und das Finanzamt hat auch nicht gemeckert.
Muss ich die jetzt im besonderen Corona Hilfe Fall abgeben?

Freue mich, wenn mir jemand antwortet. Danke! :mrgreen:
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