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Die gesamten Hilfszahlungen sind als Einnahme gewinn-erhöhend zu erfassen! Auch wenn der Landeszuschuss auch für betriebsfremde Kosten verwendet werden darf, heißt dass noch lange nicht, dass diese privaten Kosten den Gewinn mindern dürfen! Sie haben in der EÜR nichts zu suchen!In Berlin durften wir wohl diese Coronahilfe auch für unsere Lebenserhaltungskosten ausgeben. Aber wenn ich mir das Elsterformular so angucke, weiß ich nicht, wo ich da die Miete meiner Wohnung oder meinen Krankenkassenbeitrag und was man sonst noch so zum Leben braucht, eintragen soll.
Gerne nochmal! Gar nicht! Die Corona-Hilfe führt ggf. zu steuerpflichtigen Einkommen, ohne das Einnahmen aus einer Tätigkeit vorliegen!Wo trage ich das ein?
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