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Soweit die Kosten lt. Rechnung direkt zuordenbar sind (z.B. Gewinnermittlung, Anlage G, Anlage S) jeweils direkt. Soweit es sich um "Gesamtkosten" handelt (z.B. USt-Erklärung), anteilig nach Umsatz. Soweit es sich um private Kosten handelt (z.B. Mantelbogen ESt) gar nicht!die Kosten für den Steuerberater
Am besten der Tätigkiet, bei der er am meisten genutzt wird. Die Nutzung zu anderen beruflichen oder privaten Zwecken ist dann gewinnwirksam über Entnahme zu erfassen. Soweit er in anderen beruflichen Bereichen genutzt wird, ist der entsprechende Anteil hier gewinnwirksam als Einlage zu erfassen.ein neuer Computer
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