Schönen guten Morgen,
ich habe ein Kleingewerbe und habe bisher die Steuererklärung in Form meines Wirtschaftsjahres (das nicht dem klassischen Kalenderjahr entspricht) abgegeben.
Nun möchte ich gerne auf Kalenderjahr umstellen... muss ich das Finanzamt darüber informieren?
Ich habe gelesen, dass dann ein kurzes Rumpfjahr dazwischengeschoben wird. Was muss ich beachten?
Danke und Grüße!
Wirtschaftsjahr/Kalenderjahr
Re: Wirtschaftsjahr/Kalenderjahr
Bei einem Kleingewerbe wird der Gewinn vermutlich durch EÜR ermittelt, oder?. Ein abweichendes WJ gibt es bei EÜR nicht, sondern nur bei Bilanzierung. Wenn tatsächlich falsche EÜR abgegeben worden sind, sollte dies mit dem FA geklärt werden.
Re: Wirtschaftsjahr/Kalenderjahr
An der Besteuerung würde es sowieso nichts ändern, da ich Student bin, aber vermutlich müssten dann alle Erklärungen neu eingereicht werden?
Ich dachte eigentlich schon, dass es auch bei EÜR ein Wirtschaftsjahr gibt, es gibt ja auch eine entsprechenden Anlage?
Ich dachte eigentlich schon, dass es auch bei EÜR ein Wirtschaftsjahr gibt, es gibt ja auch eine entsprechenden Anlage?
Re: Wirtschaftsjahr/Kalenderjahr
Die Regelung in § 4a Abs. 1 Nr. 3 EStG ist eindeutig. Gewinnermittlungszeitraum ist das KJ.
Re: Wirtschaftsjahr/Kalenderjahr
Danke dir!