EÜR bei unterschiedlichen Einkommensarten

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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wle
Beiträge: 1
Registriert: 30. Jan 2011, 09:49

EÜR bei unterschiedlichen Einkommensarten

Beitrag von wle »

Hallo,

ich bin eigentlich Angestellter, darf jedoch zu einem geringen Umfang nebenher freiberuflich (Kleinunternehmer-Regelung) tätig sein. Da mein AG keinen Platz im Büro hat, bin ich "gezwungen" zu Hause im Homeoffice zu arbeiten. Jetzt zu meinen Fragen:

1a. Wie kann ich die Kosten für das Arbeitszimmer zwischen der freiberuflichen Tätigkeit und meiner Anstellung aufteilen? Nach Einkommen d.h. 90% Einkommen als Angestellter/10% Freiberufler und so auch die Kosten verteilen?

1b. Die Kostenermittlung für das Arbeitszimmer erstelle ich über die Flächenaufteilung (Haus:Arbeitszimmer). Allerdings habe ich durch Messung des Stromverbrauchs festgestellt, dass ich im Arbeitszimmer ungef. das doppelte an Strom verbrauche, als das was über die Flächenermittlung heraus kommt. Kann ich hier mit der Begründung der Messung den höheren Verbrauch ansetzen?

2. Ich bin Softwareentwickler (freiberufliche Tätigkeit vom Finanzamt anerkannt). Für eine Entwicklungsumgebung habe ich einen Wartungsvertrag abgeschlossen, d.h. ich muss hier jedes Jahr einen Betrag von knapp 500€ bezahlen. Diese Ausgabe müsste ich jetzt ja eigentlich über die Nutzungsdauer abschreiben - kann ich hier als Nutzungsdauer ein Jahr ansetzen?

3. Was mache ich wenn ich einen Bürostuhl o.ä. kaufe (Kosten 200€) der in beide Einkommensarten fällt - muss ich in diesem Fall wieder abschreiben oder kann ich, da die Beträge nach der Aufteilung unter 150€ für die freiberufliche Tätigkeit sind, voll abschreiben?

4. Ich erwarte dieses Jahr wesentlich weniger Einnahmen als letztes Jahr (glückliche Umstände). Ich kann ja als Freiberufler ja auch eine Ansparabschreibung tätigen. Für was darf ich diese alles nutzen? Auch für die Bezahlung einer Versicherung (Berufshaftpflicht)? Für den Wartungsvertrag der Software? Oder wirklich nur für Neu./Ersatzbeschaffungen?

Vielen Dank für Ihre Hilfe...
wle
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: EÜR bei unterschiedlichen Einkommensarten

Beitrag von Petz »

1a. wenn das Arbeitszimmer auch für die nichtselbständige Arbeit anerkannt wird/wurde, dann ja.

1b. das wird schwierig und lohnt meist den Aufwand nicht

2. was will man abschreiben, wenn man jedes Jahr den gleichen Betrag zahlen muss?

3. bei solchen Kleinigkeiten macht das FA keinen Aufstand

4. ein Blick ins Gesetz hilft weiter, den Investitionsbazugsbetrag gibt es nur für Wirtschaftsgüter, eine Versicherung ist kein WG
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__7g.html
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
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