Hallo,
nach einem Praxiskauf im letzten Jahr sitze ich nun an der Steuererklärung und der AfA des Kaufpreises.
Der Kaufpreis ergibt sich aus dem Praxiswert + Substanzwert. Der Praxiswert - das ist mir klar - wird in Summe als immaterielles Wirtschaftsgut über die Jahre abgeschrieben.
Der Substanzwert besteht aus der Summe der übernommenen Praxisgegenstände (Laptop, Drucker, Stühle, Schränke, Küchengeräte, Teppiche, Büromaterial, ...), ca. 40 Positionen, welche mit ihrem Einzelwert (alle < 300 €) in einer Inventarliste festgehalten wurden.
Meine Frage: Muss jede Einzelposition des Substanzwertes mit ihrem Wert in €, gemäß ihrer weiteren Nutzungsdauer, bewertet und abgeschrieben werden (AfA, Sofortabschreibung, GWG) oder kann ich die Gesamtsumme (> 2.000 €) als bewegliches Wirtschaftsgut "Substanzwert laut Kaufvertrag" über vlt. 5 Jahre abschreiben?
Vielen Dank im Voraus für eure Meinungen.
Lukeas