Als Freiberufler Konten trennen? Generelle Steuerfragen, wer kann helfen?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
mazemania
Beiträge: 14
Registriert: 4. Jul 2017, 10:44

Als Freiberufler Konten trennen? Generelle Steuerfragen, wer kann helfen?

Beitrag von mazemania »

Hallo:)

- lohnt es sich als Freiberufler, Privat- und Geschäftskonto zu trennen? Ein Kollege, der beim FA arbeitet, meinte (solange man nicht bilanzieren, also mein Fall), wird eh nicht auf die Konten geschaut, nur eben auf die EÜR und die dazu gehörigen Belege. Von welchem Konto das käme, wäre egal. Es sei ansonsten für die eigene Übersicht besser.

- die Frage wäre nämlich auch zB -> ich nutze die Taxi App UBER, habe natürlich nur einen Account -> wie Privat- von Geschäftsfahrt trennen? -> die private oder die Geschäfts Kreditkarte nutzen? Notfalls immer die geschäftliche und private Sachen dann einfach nicht in die EÜR?

- in 2020 gab es ja die 16% und 19% USt -> kann man über das Jahr pauschal mit 19% rechnen (zB bei gesammelten Internet und Handy Kosten oder muss man das genau aufsplitten?)

- zählt eine Quittung auch als steuerbarer Beleg für eine Ausgabe oder muss es immer eine Rechnung sein? Siehe Spotify zB, dort gibt es nur Belege mit Steuer, aber kann ich die absetzen? (nutze Spotify auch geschäftlich/anteilig dann)

- kann man die KM-Pauschale nur mit dem eigenen PKW ansetzen? oder kann ich trotz gebuchten Mietauto auch sagen, ich nehme trotzdem die KM-Pauschale (falls das zB mehr gibt?)

- wann sind Stipendien steuerfrei? Falls das jemand weiß hier?;)

Danke,
maz:)
Tom998
Beiträge: 549
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Als Freiberufler Konten trennen? Generelle Steuerfragen, wer kann helfen?

Beitrag von Tom998 »

Getrennte Konten dienen der besseren Übersicht.
Private Kosten haben in der EÜR ohnehin nichts zu suchen.
Sich 19% Vorsteuer zurück holen wenn man nur 16% gezahlt hat? Die Frage ist wohl nicht ernst gemeint.
mazemania
Beiträge: 14
Registriert: 4. Jul 2017, 10:44

Re: Als Freiberufler Konten trennen? Generelle Steuerfragen, wer kann helfen?

Beitrag von mazemania »

- private Kosten sind ja auch nicht in der EÜR -> hattest du das Problem verstanden? Also Beispiel UBER (1 Account, 2 Nutzungen)?
- ich nehme pauschal gerne auch nur die 16%, auch wenn ich 19% gezahlt habe -> das sollte doch kein Problem sein? Ansonsten müsste ich halt in kleine Rechnungen reingehen und genau USt raussuchen?

danke
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Als Freiberufler Konten trennen? Generelle Steuerfragen, wer kann helfen?

Beitrag von taxpert »

mazemania hat geschrieben: - lohnt es sich als Freiberufler, Privat- und Geschäftskonto zu trennen? Ein Kollege, der beim FA arbeitet, meinte (solange man nicht bilanzieren, also mein Fall), wird eh nicht auf die Konten geschaut, nur eben auf die EÜR und die dazu gehörigen Belege. Von welchem Konto das käme, wäre egal. Es sei ansonsten für die eigene Übersicht besser.
Dem FA ist das zunächst egal! Das Konto unterliegt dann natürlich der Aufbewahrungspflicht!
mazemania hat geschrieben: - in 2020 gab es ja die 16% und 19% USt -> kann man über das Jahr pauschal mit 19% rechnen (zB bei gesammelten Internet und Handy Kosten oder muss man das genau aufsplitten?)
Bei den Einnahmen hat das FA sicherlich nichts dagegen :lol: ! Bei den Ausgaben siehe @Tom998. Die entsprechenden Aufzeichnungspflichten ergeben sich auch für Einnahmeüberschussrechner aus dem UStG!
mazemania hat geschrieben: - zählt eine Quittung auch als steuerbarer Beleg für eine Ausgabe oder muss es immer eine Rechnung sein? Siehe Spotify zB, dort gibt es nur Belege mit Steuer, aber kann ich die absetzen?
§14 Abs.1 S.1 UStG . "Rechnung ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gleichgültig, wie dieses Dokument im Geschäftsverkehr bezeichnet wird."
mazemania hat geschrieben: - kann man die KM-Pauschale nur mit dem eigenen PKW ansetzen? oder kann ich trotz gebuchten Mietauto auch sagen, ich nehme trotzdem die KM-Pauschale (falls das zB mehr gibt?)
Nein! Für den Ansatz der 0,30 €/km muss es sich um das EIGENE Fahrzeug handeln! Nur bei der Entfernungspauschale für Fahrten Wohnung -Arbeitsstätte ist das egal, so dass hier auch ein zur Verfügung gestelltes Fahrzeug ausreichen würde!
mazemania hat geschrieben: - wann sind Stipendien steuerfrei? Falls das jemand weiß hier?;)
Es gibt solche und solche ...

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
mazemania
Beiträge: 14
Registriert: 4. Jul 2017, 10:44

Re: Als Freiberufler Konten trennen? Generelle Steuerfragen, wer kann helfen?

Beitrag von mazemania »

danke, gute Infos.
Wegen Stipendigen rufe ich mal beim FA selber an.
maz
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Als Freiberufler Konten trennen? Generelle Steuerfragen, wer kann helfen?

Beitrag von taxpert »

mazemania hat geschrieben:Wegen Stipendigen rufe ich mal beim FA selber an.
Die Antwort von dort wird auch eher sein: "Kommt darauf an ...!". Wenn dein Bearbeiter nicht rein zufällig etwas ähnliches bereits mal gehabt hat, wird Dir kaum ein Kollege eine Antwort aus der Hüfte geben können! Viel effizienter dagagen ist die Nachfrage beim Geber des Stipendiums, denn dort hat man sich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit schon mehrmals mit entsprechenden Nachfragen von Stipendiaten herum schlagen müssen!

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
mazemania
Beiträge: 14
Registriert: 4. Jul 2017, 10:44

Re: Als Freiberufler Konten trennen? Generelle Steuerfragen, wer kann helfen?

Beitrag von mazemania »

leider nein.
die corona stipenden beinhalten nur in etwa "um die ggf. versteuerung soll man sich selbst kümmern"..und wenn man anruft, sagen sie, man könne das nicht beantworten.

beispiele:
- musikfonds
- hessische kulturförderung
- deutsche orchesterstiftung

aber ich werde nochmal nachhaken. ansonsten werde ich es so gut wie geht wie hier beschrieben "interpretieren":

https://www.steuertipps.de/beruf-job/einnahmen-lohn-gehalt/wann-sind-stipendien-steuerfrei#:~:text=Nach%20%C2%A7%203%20Nr.,aus%20%C3%B6ffentlichen%20Mitteln%20kommen%2C%20steuerfrei.&text=Auch%20darf%20das%20Stipendium%20einen,Ausbildungsbedarfs%20erforderlichen%20Betrag%20nicht%20%C3%BCbersteigen.
Antworten