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Dann wissen Sie doch welcher Gewinnanteil Ihrer Meinung nach auf Sie entfällt!für unsere GbR haben wir eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung und die zugehörige EÜR abgegeben.
Auf der Anlage G unter "Gewinn als Mitunternehmer".An welcher Stelle sind die Beträge einzutragen?
Wenn sie automatisch übermittelt werden sollten, müsste jemand der nur Einkünfte aus einer GbR hat, ja eigentlich keine Steuererklärung mehr abgeben, oder nur eine leere?
Der Bescheid der GbR ist für das WohnsitzFA ein Grundlagenbescheid. D.h. der dort festgestellte Wert wird zwingend bei Ihe#nen in der ESt angesetzt, egal ob er richtig oder falsch ist!Mal heißt es, das Betriebssitz FA würde die Feststellungen automatisch an das Wohnsitz FA übermitteln.
Siehe oben. In der EÜR des Einzelunternehmens hat das gar nichts zu suchen. Es sei den, die GbR-Beteiligung gehört zum Betriebsvermögen des Einzelunternehmens.wie wird der Gewinn/Verlust aus der GbR dargestellt (und in welcher Zeile der privaten EÜR angegeben) wenn es noch andere EInkünfte gibt, die unabhängig von der GbR sind?
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