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Telekommunikation

Verfasst: 26. Okt 2020, 12:07
von stipling
Liebes Forum!
Angeblich darf ich von meinen mobilfunk und Internetrechnungen als freischaffender Künstler nur 20 Prozent absetzen.
Begründet wird das im Internet zum Teil so, dass privat und beruflich sich oft nicht klar trennen lassen und man "auch mal einen Anruf vom privaten Handy" macht.
Aber die Realität sieht doch heute ganz anders aus. Auf welchen Freiberufler trifft eine 20prozentige Nutzung der privaten Telekommunikationsbeträge noch zu?
Ich persönlich würde behaupten beim mobilfunk ist es vielleicht die Hälfte, beim Internet aber mindestens 70 Prozent.
Die Alternative, mittels einzelverbindungsnachweis die konkrete Nutzung nachzuweisen ist praktisch ja nicht durchzuführen.
Meine Frage also: Gibt es eine Chance beim Finanzamt gut begründet eine andere Gewichtung dieser Ausgaben zu erwirken?
Lieben Gruß
Stefan

Re: Telekommunikation

Verfasst: 26. Okt 2020, 12:53
von taxpert
stipling hat geschrieben: Gibt es eine Chance beim Finanzamt gut begründet eine andere Gewichtung dieser Ausgaben zu erwirken?
Aber natürlich! Die 20% sind ja nur eine Schätzung!

1. Möglichkeit

Das FA (und nicht etwa der Stpfl.!) ist dann zur Schätzung befugt, wenn es die entsprechenden Werte nicht ermitteln oder berechnen kann, §162 AO, Weiß dem FA einfach nach, dass es zur Schätzung gar nicht berechtigt war! Aber das möchtest Du ja grade eben nicht!

2. Möglichkeit

Weiß dem FA nach, dass es mit seiner Schätzung dem ihm zustehenden Schätzungsrahmen unter-/überschritten hat, das also der angenommene Betrag z.B. denklogisch gar nicht sein kan!

Wenn Du jedoch nur eine Dir nicht genehme Schätzung, die sich innerhalb des Schätzungsrahmens bewegt nur durch eine Dir genehme Schätzung innerhalb des Schätzungsrahmens ersetzen willst, dann bist Du auf den Good Will des Bearbeiters angewiesen! Da kann Dir grundsätzlich auch kein FG helfen, denn auch der Richter prüft hier nur, ob das FA zur Schätzung berechtigt war und innerhalb des Schätzungsrahmens geblieben ist.

Bei der Schätzung ist das FA nicht dazu angehalten einen (theoretischen) Mittelwert anzusetzen oder gar den für den Steuerpflichtigen günstigsten Grenzwert anzunehmen. Es kann jederzeit auch in den für den Stpfl. ungünstigsten Bereich der Schätzung gehen! Schließlich hat es hier der Stpfl. selber in der Hand durch geeignete Aufzeichnungen einen "richtigen" Wert anzugeben.
stipling hat geschrieben: Auf welchen Freiberufler trifft eine 20prozentige Nutzung der privaten Telekommunikationsbeträge noch zu?
Also bei mir (Dozent) liegt die Nutzung der privaten Endgeräte für berufliche Zwecke bei höchstens 10%.

taxpert