Verpflegungsmehraufwendungen/Arbeitszimmer
Verfasst: 15. Okt 2020, 10:42
Hallo zusammen,
ich übe eine freiberufliche Tätigkeit als Lehrer/Dozent/Meinungsforscher aus.
Aus den Erläuterungen zur Festsetzung:
1. Im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit werden Aufwendungen nur bis 1250€ berücksichtigt, da das Arbeitszimmer nicht den qualitativen Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet (§4 Abs. 5 S 1 Nr. 6b EStG).
Ist dies so korrekt? Meine Aufwendungen waren deutlich höher (Einrichtung etc.)
(Ich verfüge über ein Arbeitszimmer, welches im Verhältnis zur Tätigkeit nunmal nicht länger genutzt wird als die Tätigkeit selbst.)
2. Als Betriebsausgaben im Rahmen der EÜR gab ich zusätzlich zu gefahrenen Kilometern Verpflegungsmehraufwendungen an, weil ich die angezeigten Stunden von meiner Wohnung/Arbeitszimmer getrennt war. Diese wurden gänzlich nicht berücksichtigt, da "...die Voraussetzungen nicht nachgewiesen sind (Abwesenheit von der Wohnung und Mittelpunkt der dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit von mehr als 8 Stunden..."
Angegeben wurde die Adresse des Arbeitsortes und die Abwesenheit in Stunden.
3. Werbungskosten kommen nicht in Betracht da kein Arbeitsverhältnis vorliegt.
Wurden gänzlich nicht berücksichtigt.
Ich weiß das ein Forum keine steuerliche Beratung darstellt, dennoch bitte ich um Rat.
Vielen Dank im Voraus
MfG
Maciste
ich übe eine freiberufliche Tätigkeit als Lehrer/Dozent/Meinungsforscher aus.
Aus den Erläuterungen zur Festsetzung:
1. Im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit werden Aufwendungen nur bis 1250€ berücksichtigt, da das Arbeitszimmer nicht den qualitativen Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet (§4 Abs. 5 S 1 Nr. 6b EStG).
Ist dies so korrekt? Meine Aufwendungen waren deutlich höher (Einrichtung etc.)
(Ich verfüge über ein Arbeitszimmer, welches im Verhältnis zur Tätigkeit nunmal nicht länger genutzt wird als die Tätigkeit selbst.)
2. Als Betriebsausgaben im Rahmen der EÜR gab ich zusätzlich zu gefahrenen Kilometern Verpflegungsmehraufwendungen an, weil ich die angezeigten Stunden von meiner Wohnung/Arbeitszimmer getrennt war. Diese wurden gänzlich nicht berücksichtigt, da "...die Voraussetzungen nicht nachgewiesen sind (Abwesenheit von der Wohnung und Mittelpunkt der dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit von mehr als 8 Stunden..."
Angegeben wurde die Adresse des Arbeitsortes und die Abwesenheit in Stunden.
3. Werbungskosten kommen nicht in Betracht da kein Arbeitsverhältnis vorliegt.
Wurden gänzlich nicht berücksichtigt.
Ich weiß das ein Forum keine steuerliche Beratung darstellt, dennoch bitte ich um Rat.
Vielen Dank im Voraus
MfG
Maciste