Hallo zusammen,
ich übe eine freiberufliche Tätigkeit als Lehrer/Dozent/Meinungsforscher aus.
Aus den Erläuterungen zur Festsetzung:
1. Im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit werden Aufwendungen nur bis 1250€ berücksichtigt, da das Arbeitszimmer nicht den qualitativen Mittelpunkt der gesamten beruflichen Betätigung bildet (§4 Abs. 5 S 1 Nr. 6b EStG).
Ist dies so korrekt? Meine Aufwendungen waren deutlich höher (Einrichtung etc.)
(Ich verfüge über ein Arbeitszimmer, welches im Verhältnis zur Tätigkeit nunmal nicht länger genutzt wird als die Tätigkeit selbst.)
2. Als Betriebsausgaben im Rahmen der EÜR gab ich zusätzlich zu gefahrenen Kilometern Verpflegungsmehraufwendungen an, weil ich die angezeigten Stunden von meiner Wohnung/Arbeitszimmer getrennt war. Diese wurden gänzlich nicht berücksichtigt, da "...die Voraussetzungen nicht nachgewiesen sind (Abwesenheit von der Wohnung und Mittelpunkt der dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit von mehr als 8 Stunden..."
Angegeben wurde die Adresse des Arbeitsortes und die Abwesenheit in Stunden.
3. Werbungskosten kommen nicht in Betracht da kein Arbeitsverhältnis vorliegt.
Wurden gänzlich nicht berücksichtigt.
Ich weiß das ein Forum keine steuerliche Beratung darstellt, dennoch bitte ich um Rat.
Vielen Dank im Voraus
MfG
Maciste
Verpflegungsmehraufwendungen/Arbeitszimmer
Re: Verpflegungsmehraufwendungen/Arbeitszimmer
Grundsätzlich ja!Maciste hat geschrieben:Ist dies so korrekt?
Nicht unter die Begrenzung fallen jedoch Einrichtungsgegenstände als Arbeitsmittel (z.B. Schreibtisch, etc.). Diese sind jedoch auf die betriebsgewöhnliche Nutzngsdauer (bei Möbeln z.B. 10 Jahre) abzuschreiben.Maciste hat geschrieben: Meine Aufwendungen waren deutlich höher (Einrichtung etc.)
Maciste hat geschrieben: Angegeben wurde die Adresse des Arbeitsortes und die Abwesenheit in Stunden.
Dann jetzt einfach entsprechende Nachweise vorlegen! Wo ist das Problem?Maciste hat geschrieben:"...die Voraussetzungen nicht nachgewiesen sind
Maciste hat geschrieben: Werbungskosten kommen nicht in Betracht da kein Arbeitsverhältnis vorliegt.
Finde den Fehler! Ein Freiberufler kann keine WK, sondern nurnachweisbare Betriebsausgaben ahben!Maciste hat geschrieben: ich übe eine freiberufliche Tätigkeit als Lehrer/Dozent/Meinungsforscher aus.
taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!
Taxman, The Beatles, Album Revolver
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Re: Verpflegungsmehraufwendungen/Arbeitszimmer
Danke für die schnelle Antworten.
Ich mache die Einkommensteuer seit jeher mit einem Steuerprogramm, dies lässt wohl zuviel "Inkompatibilität" durchgehen.
Ich mache die Einkommensteuer seit jeher mit einem Steuerprogramm, dies lässt wohl zuviel "Inkompatibilität" durchgehen.