Betriebskosten in EÜR 2017 ausgesetzt: in 2019 Verlustvortrag möglich?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Sachbuchautorin
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Betriebskosten in EÜR 2017 ausgesetzt: in 2019 Verlustvortrag möglich?

Beitrag von Sachbuchautorin »

Hallo! Neben meinem Beruf als Texterin (angestellt) bin ich seit 20 Jahren freiberuflich tätig als Autorin. In meiner EÜR 2017 waren meine Einnahmen als Autorin geringer als meine Betriebsausgaben. Diese EÜR inklusive aller Betriebsausgaben liegt dem Finanzamt als schriftliche Übersicht vor. Daraufhin überprüfte das Finanzamt wiederholt meine freiberufliche Tätigkeit. In einem Telefonat vereinbarte ich mit der Sachbearbeiterin, einen Teil der Betriebskosten (Kosten Geschäftsleasing) auszusetzen, um keine negativen Einnahmen zu generieren. Da dieses Prozedere während der laufenden Bearbeitung der ESt-Erklärung 2017 telefonisch besprochen wurde, war ein Verlustvortrag §10d EStG in der EST-Erklärung 2017 von mir nicht darin beantragt und wurde somit auch nicht in einem Bescheid gesondert festgestellt. Der EST-Bescheid 2017 wurde (ohne Leasingkosten) schnell erteilt: vorläufig bezüglich der Betriebsausgaben. Ich musste Steuern nachzahlen.

In meiner Steuererklärung 2019 wollte ich die Leasingkosten aus 2017 als Verlust vortragen, da ich wieder entsprechend hohe Einnahmen als Freiberuflerin hatte, ohne damit in meiner EÜR 2019 negative Einnahmen zu generieren. Im Bescheid 2019 wurden die Betriebsausgaben / Leasing 2017 nicht anerkannt, da diese gemäß § 11 Absatz 2 EStG in dem Jahr zu berücksichtigen sind, in dem sie geleistet worden sind. Der Einkommensteuerbescheid 2017 ist zudem bestandskräftig und eine Korrektur im Sinne der Abgabenordnung greift nicht. Die Betriebskosten 2017 in einem anderen Jahr (2019) zu berücksichtigen sei rechtlich überhaupt nicht möglich.

Welche Möglichkeit habe ich nun, gegen den Bescheid 2019 vorzugehen und die ausgesetzten Betriebskosten aus 2017 noch geltend zu machen?

Vielen Dank vorab und schöne Grüße
Tom998
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Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: Betriebskosten in EÜR 2017 ausgesetzt: in 2019 Verlustvortrag möglich?

Beitrag von Tom998 »

Keine. Kosten aus 2017 gehören nach 2017, Kosten aus 2019 gehören nach 2019. Wenn Kosten aus 2017 nicht im Bescheid 2017 berücksichtigt worden sind, ist der Bescheid 2017 falsch, nicht der Bescheid 2019.
Sachbuchautorin
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Re: Betriebskosten in EÜR 2017 ausgesetzt: in 2019 Verlustvortrag möglich?

Beitrag von Sachbuchautorin »

Danke Tom998. Das habe ich mir auch so gedacht. Kann ich den Bescheid 2017 ändern bzw. korrigieren lassen, weil die Festsetzungsfrist noch nicht abgelaufen ist? Problem: Ich hatte mit der Sachbearbeiterin am Telefon ausgemacht, dass die in der EÜR 2017 aufgelisteten Betriebskosten für mein Leasing ausgesetzt werden dürfen, um keine negativen Einnahmen bzw. Verluste bei meiner Autorentätigkeit zu generieren. Im Bescheid 2019 wird nun behauptet, dass ich zu keiner Zeit mit dieser Sachbearbeiterin ausgemacht habe, diese Kosten "auszusetzen". ABER: Die EÜR 2017, die dem Finanzamt vorliegt, enthält genau diese Position Leasingkosten. In einem Bestätigungsschreiben zum Telefonat hat diese Sachbearbeterin daraufhin auch die Betriebskosten aus der EÜR 2017 neu aufgestellt: wie besprochen Betriebsausgaben ja, aber ohne die Leasingkosten.

Ich fühle mich regelrecht vom Finanzamt ver...! Kann ich den Bescheid 2017 ändern bzw. korrigieren lassen? Gibt es da Haken oder "gefährliche" Punkte zu beachten (Verböserung)?

Danke nochmal für die prompte Antwort.
Tom998
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Re: Betriebskosten in EÜR 2017 ausgesetzt: in 2019 Verlustvortrag möglich?

Beitrag von Tom998 »

Mal abgesehen davon, was von der Geschichte überhaupt beweisbar ist, waren Sie 2017 offensichtlich mit dem Ergebnis (Steuerfesetzsetzung) einverstanden und haben diese nicht angefochten. M.E. ist der Zug abgefahren.
Sachbuchautorin
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Re: Betriebskosten in EÜR 2017 ausgesetzt: in 2019 Verlustvortrag möglich?

Beitrag von Sachbuchautorin »

Vielen Dank für die Antwort. Beweis wäre die EÜR 2017. Jedoch habe ich die Steuerfestsetzung nicht angefochten, weil ich davon ausgegangen bin, dass ich die Leasingkosten wie bei einem Verlustvortrag in einem späteren Jahr ansetzen kann. Nun, ich habe tatsächlich keine Lust auf Stress mit dem Finanzamt. Ich werde wohl meine Nachzahlung leisten...

Nochmal herzlichen Dank!
taxpert
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Re: Betriebskosten in EÜR 2017 ausgesetzt: in 2019 Verlustvortrag möglich?

Beitrag von taxpert »

Nur mal eine Frage am Rande ...
Sachbuchautorin hat geschrieben:um keine negativen Einnahmen zu generieren.
Was wäre denn so schlimm daran gewesen, dass man so etwas überhaupt macht?

taxpert
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Sachbuchautorin
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Re: Betriebskosten in EÜR 2017 ausgesetzt: in 2019 Verlustvortrag möglich?

Beitrag von Sachbuchautorin »

Hallo taxpert,
das Finanzamt wollte meine "negativen Einnahmen" (Verluste) als Freiberuflerin nicht mit dem Einkommen aus angestellter Tätigkeit verrechnen und hatte mir eine Betriebsprüfung angedroht. Daraufhin telefonierte ich mit dem Finanzamt und machte mit der besagten Dame am Telefon die Abmachung: EÜR 2017 Leasingkosten aussetzen, um positive Einnahme zu haben und dieser Betriebsprüfung zu entgehen. Eine solche Prüfung hatte ich vor Jahren schon mal, war ein Horror. Diese ging zwar zu meinen Gunsten aus, aber war heftig. Der Prüfer war sogar stinksauer auf die damalige Sachbearbeiterin, weil diese einfach meine Betriebsausgaben auf Null gesetzt hatte und ich somit eine deftige (ungerechtfertigte) Nachzahlung leisten musste. Der Prüfer riet mir sogar, künftig noch mehr Betriebsausgaben anzusetzen und schlug mir das Geschäftsleasing vor!!! Habe ich dann auch gemacht, aber immer wieder tickt das Finanzamt nicht richtig und bereitet mir Schwierigkeiten. Die haben mich wohl auf dem Kieker...
taxpert
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Re: Betriebskosten in EÜR 2017 ausgesetzt: in 2019 Verlustvortrag möglich?

Beitrag von taxpert »

Zunächst möchte ich Dich vorwarnen, dass ich genau bei dem Verein und noch dazu in dem Bereich, den Du hier angreifst (Prüfungsdienste) arbeite und daher meine Antwort ggf. in einer Art und Weise "eingefärbt" ist, die Dir nicht gefällt.
Sachbuchautorin hat geschrieben: das Finanzamt wollte meine "negativen Einnahmen" (Verluste) als Freiberuflerin nicht mit dem Einkommen aus angestellter Tätigkeit verrechnen
Das kann eigentlich nur dann geschehen, wenn die Tätigkeit als Liebhaberei eingestuft wird, weil sie auf Dauer keinen Gesamtgewinn erwirtschaften kann. Etwas anderes kann nur vorliegen, wenn das FA Ausgabe nicht anerkennt, weil diese z.B. privat (mit-)veranlasst sind oder Einnahmen hinzurechnet (hier z.B. "Geschäftsleasing" = PKW = Nutzungsentnahme Eigenverbrauch).

Ob und was 2017 bei Dir vorlag möchte ich gar nicht diskutieren, denn ich vermute -ohne Dir damit zu nahe treten zu wollen!- dass hier schlicht an einander vorbei geredet wurde.

Für 2017 ist, wie Tom998 schon gesagt hat, der Zug abgefahren! Zwar ist für 2017 die Festsetzungsverjährung noch nicht abgelaufen, jedoch ist der Bescheid bestandskräftig geworden und es greift keine der Änderungsvorschriften der AO. Ausnahme wäre, wenn der bescheid 2017 unter dem Vorbehalt der Nachprüfung nach §164 AO ergangen wäre. Das würde dann z.B. auf eine anstehende Prüfung durch die Außendienste hinweisen.
Sachbuchautorin hat geschrieben:Die haben mich wohl auf dem Kieker...
Nunja, aus Deinen ganzen Äußerungen meine ich entnehmen zu können, dass Du steuerlich nicht beraten bist. Es liegt in der Natur der Sache (und des Steuerrechtes zusätzlich!), dass steuerlich nicht beratene Stpfl. häufiger Fehler machen und dadurch zum Beispiel das RMS (Risiko-Management-System) häufiger anschlägt. Dadurch kommt es natürlich zu häufigeren Nachfragen und Verzögerungen als bei Fällen von StB, bei denen man unterstellen darf, dass sie (fast) alles richtig machen.

taxpert
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Sachbuchautorin
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Re: Betriebskosten in EÜR 2017 ausgesetzt: in 2019 Verlustvortrag möglich?

Beitrag von Sachbuchautorin »

Hallo Taxpert,

danke für die ausführliche Antwort! Ich habe mich entschieden, die im Bescheid 2019 geforderte Nachzahlung zu begleichen und damit das Thema abzuschließen. Es geht hier auch nicht um große Summen... Ich habe jetzt etwas dazu gelernt. DANKE!
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