KFZ Regelung beim Erwerb mitten im Jahr

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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igoray
Beiträge: 4
Registriert: 14. Jul 2020, 11:35

KFZ Regelung beim Erwerb mitten im Jahr

Beitrag von igoray »

Moin liebe Community,

ich hab da mal eine Frage wie ich es mit meinem KFZ händeln soll.

Situation:
Ich habe meinen KFZ Ende 06.2019 erworben/angemeldet. Es wird über 50% gewerblich genutzt, Fahrten zu Kunden etc.. Jetzt habe ich kein Fahrtenbuch geführt und möchte die 1% Regelung anwenden.

Fragen:
1. Wenn ich die 1% Regelung anwende, kann ich es dann einfach Anteilig auf die Monate 07-12.2019 ausrechnen? (Wahrscheinlich schon, aber ich frag trotzdem mal.)
2. Wie sind die KFZ-Steuern zu berücksichtigen? Kann ich die angefallenen KFZ-Steuern voll absetzen oder muss ich es Anteilig auf die restlichen Monate des Jahres berechnen?
3. Tankbelege kann ich einfach voll absetzen oder muss ich die Tankbelege von privaten Fahrten auslassen? Oder deckt die 1% Regelung den gesamten privaten Anteil, dass ich darauf nicht mehr achten muss?

Es sind wahrscheinlich total klar und einfach, aber leider bin ich mir da nicht sicher, wie ich es handhaben muss.

Danke im voraus!
Tom998
Beiträge: 562
Registriert: 30. Aug 2019, 07:51

Re: KFZ Regelung beim Erwerb mitten im Jahr

Beitrag von Tom998 »

1. Welche Anteile? 6 x 1% des Bruttolistenpreises, fertig.
2. Ganz normal als Ausgabe verbuchen.
3. Alles Ausgabe, die 1% decken jede Privatnutzung ab.
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