Fragen zur Erstellung der EÜR bei freiberuflicher Tätigkeit

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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EOTester
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Fragen zur Erstellung der EÜR bei freiberuflicher Tätigkeit

Beitrag von EOTester »

Hallo zusammen,
seit letztem Jahr bin ich nebenberuflich (Haupttätigkeit angestellt zu 40 Stunden/Woche) als Ingenieur (freiberuflicher Dozent für Lehrgänge) tätig. Nun liegt das erste Mal die Steuererklärung mit der EÜR an. Ich hätte noch ein paar kleinere Rückfragen und wäre dankbar für eine kurze Einschätzung:
- Die Einkommenssteuererklärung (Hauptvordruck, Anlage Sonderausgaben, Anlage N, Anlage Vorsorgeaufwand) habe ich „wie gewohnt“ ausgefüllt.
- Danach habe ich das Formular Einnahmenüberschussrechnung eingefügt und ausgefüllt. Hier ergeben sich einige Fragen:
o Auf Seite 1 in Spalte 11 kommen ja die Betriebseinnahmen hinein. Aus einer Excelvorlage habe ich es so verstanden, dass hier eine Summe aller Einnahmen (also auch wie unten gefragt ggf. Fahrt- und Übernachtungskosten) eingetragen wird. Stimmt das so?
o Ich bekomme die Fahrtkosten zur Dozententätigkeit mit 0,30 €/km vergütet, gebe diese aber ja auch als Kosten aus. Müssen diese dann trotzdem hier aufgeführt werden? Wie sieht es mit Übernachtungskosten aus, wenn diese vom Auftraggeber übernommen werden?
o Im Rahmen meiner Haupttätigkeit kann ich keinen Heimarbeitsplatz geltend machen. Die Vorbereitung der Lehrgänge führe ich aber von zu Hause in einem existierenden Büroraum durch, in dem keine andere private Nutzung stattfindet. Hier habe ich es so verstanden, dass eine „qualitative“ Tätigkeit die Anrechnung rechtfertigt. Ich würde daher argumentieren, dass die Erstellung der Skripte, Übungen etc. durchaus den qualitativen Anteil übernimmt und daher den Raum (Miete, Nebenkosten etc.) anteilig anrechnen?
o Auf Seite 2, Spalte 23 darf ich nach Recherche 2400 € als Übungsleiterpauschale anrechnen lassen?
o Wenn ich die erstatten Fahrtkosten unter Einnahmen aufführen muss, kommen die Ausgaben dann in Spalte 83 oder 84 hinein? Es ist ein normaler Privat-PKW, mit dem ich fahre.
- Dann habe ich die Anlage S hinzugefügt und ausgefüllt. Hier trage ich in Spalte 4 den Gewinn aus selbstständiger Arbeit ein, der sich aus der EÜR ergibt.

Ich würde mich freuen, wenn mir jemand weiter helfen kann (Ich habe einiges an Recherche betrieben, aber ggf. nicht bei allem die richtigen Schlagwörter genutzt).

Vielen Dank und viele Grüße, Thomas
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Fragen zur Erstellung der EÜR bei freiberuflicher Tätigkeit

Beitrag von taxpert »

EOTester hat geschrieben: o Auf Seite 1 in Spalte 11 kommen ja die Betriebseinnahmen hinein. Aus einer Excelvorlage habe ich es so verstanden, dass hier eine Summe aller Einnahmen (also auch wie unten gefragt ggf. Fahrt- und Übernachtungskosten) eingetragen wird. Stimmt das so?
Ja, das stimmt.
EOTester hat geschrieben: o Ich bekomme die Fahrtkosten zur Dozententätigkeit mit 0,30 €/km vergütet, gebe diese aber ja auch als Kosten aus. Müssen diese dann trotzdem hier aufgeführt werden? Wie sieht es mit Übernachtungskosten aus, wenn diese vom Auftraggeber übernommen werden?
Es müssen ALLE Einnahmen und Ausgaben erfasst werden! Es findet KEINE Verrechung von erstatteten Aufwendungen statt.
EOTester hat geschrieben: o Im Rahmen meiner Haupttätigkeit kann ich keinen Heimarbeitsplatz geltend machen. Die Vorbereitung der Lehrgänge führe ich aber von zu Hause in einem existierenden Büroraum durch, in dem keine andere private Nutzung stattfindet. Hier habe ich es so verstanden, dass eine „qualitative“ Tätigkeit die Anrechnung rechtfertigt. Ich würde daher argumentieren, dass die Erstellung der Skripte, Übungen etc. durchaus den qualitativen Anteil übernimmt und daher den Raum (Miete, Nebenkosten etc.) anteilig anrechnen?
Grundsätzlich ja (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) bis zum Betrag von 1.250 € maximal.
EOTester hat geschrieben: o Auf Seite 2, Spalte 23 darf ich nach Recherche 2400 € als Übungsleiterpauschale anrechnen lassen?
Nein, die "Übungsleiterpauschale" nach §3 Nr.26 EStG wird auf Seite 3 in Zeile 91 abgefragt! Sie greift nur, wenn die tatsächlichen Aufwendungen geringer sind und wird nicht etwas zusätzlich gewährt!
EOTester hat geschrieben: o Wenn ich die erstatten Fahrtkosten unter Einnahmen aufführen muss, kommen die Ausgaben dann in Spalte 83 oder 84 hinein? Es ist ein normaler Privat-PKW, mit dem ich fahre.
Wenn das Fahrzeug zu weniger als 50% betrieblich genutzt wird (wovon ich hier ausgehe!) in Zeile 84.
EOTester hat geschrieben: - Dann habe ich die Anlage S hinzugefügt und ausgefüllt. Hier trage ich in Spalte 4 den Gewinn aus selbstständiger Arbeit ein, der sich aus der EÜR ergibt.
Richtig.

Noch ein Hinweis:
Da Sie jetzt selbständige EInkünfte haben, muss die Erklärung elektronisch eingereicht werden, die Anlage EÜR sogar elektronisch und zertifiziert. Ein Abgabe in Papierform ist nicht zulässig.

taxpert
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EOTester
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Re: Fragen zur Erstellung der EÜR bei freiberuflicher Tätigkeit

Beitrag von EOTester »

Hallo taxpert,

vielen Dank für die ausführliche und hilfreiche Einschätzung. Es hat dadurch noch mal an einigen Stellen "Klick" gemacht, ich würde mich nur noch mal bei ein paar Punkten rückversichern.

EOTester hat geschrieben: o Auf Seite 1 in Spalte 11 kommen ja die Betriebseinnahmen hinein. Aus einer Excelvorlage habe ich es so verstanden, dass hier eine Summe aller Einnahmen (also auch wie unten gefragt ggf. Fahrt- und Übernachtungskosten) eingetragen wird. Stimmt das so?
Ja, das stimmt.
Prima, hatte mich gewundert warum man dort dann noch mehr Zeilen hinzufügen kann, wenn dort ja nur eine Zahl stehen soll.
EOTester hat geschrieben: o Ich bekomme die Fahrtkosten zur Dozententätigkeit mit 0,30 €/km vergütet, gebe diese aber ja auch als Kosten aus. Müssen diese dann trotzdem hier aufgeführt werden? Wie sieht es mit Übernachtungskosten aus, wenn diese vom Auftraggeber übernommen werden?
Es müssen ALLE Einnahmen und Ausgaben erfasst werden! Es findet KEINE Verrechung von erstatteten Aufwendungen statt.
Ah ok, das ist dann das "Saldierungsverbot"!?
EOTester hat geschrieben: o Im Rahmen meiner Haupttätigkeit kann ich keinen Heimarbeitsplatz geltend machen. Die Vorbereitung der Lehrgänge führe ich aber von zu Hause in einem existierenden Büroraum durch, in dem keine andere private Nutzung stattfindet. Hier habe ich es so verstanden, dass eine „qualitative“ Tätigkeit die Anrechnung rechtfertigt. Ich würde daher argumentieren, dass die Erstellung der Skripte, Übungen etc. durchaus den qualitativen Anteil übernimmt und daher den Raum (Miete, Nebenkosten etc.) anteilig anrechnen?
Grundsätzlich ja (wenn die Voraussetzungen erfüllt sind) bis zum Betrag von 1.250 € maximal.
Super, ich habe es entsprechend in Spalte 70 auf Seite 2 bei den abziehbaren Aufwendungen eingetragen, bleibe aber unter den 1.250 €.
EOTester hat geschrieben: o Auf Seite 2, Spalte 23 darf ich nach Recherche 2400 € als Übungsleiterpauschale anrechnen lassen?
Nein, die "Übungsleiterpauschale" nach §3 Nr.26 EStG wird auf Seite 3 in Zeile 91 abgefragt! Sie greift nur, wenn die tatsächlichen Aufwendungen geringer sind und wird nicht etwas zusätzlich gewährt!
Danke, das hätte ich dann tatsächlich falsch eingetragen! Den zweiten Satz verstehe ich noch nicht ganz: Du meinst, wenn die Aufwendungen unter 2.400 € liegen?
EOTester hat geschrieben: o Wenn ich die erstatten Fahrtkosten unter Einnahmen aufführen muss, kommen die Ausgaben dann in Spalte 83 oder 84 hinein? Es ist ein normaler Privat-PKW, mit dem ich fahre.
Wenn das Fahrzeug zu weniger als 50% betrieblich genutzt wird (wovon ich hier ausgehe!) in Zeile 84.
Danke, sind dort aufgeführt. Ich hab übrigens neben den "verrechneten" Fahrten auch einige Fahrten zur Vorabstimmung der Lehrgänge etc. durchgeführt. Diese kann ich aber ja nicht wirklich "belegen", und dementsprechend dann auch nicht aufführen?!
EOTester hat geschrieben: - Dann habe ich die Anlage S hinzugefügt und ausgefüllt. Hier trage ich in Spalte 4 den Gewinn aus selbstständiger Arbeit ein, der sich aus der EÜR ergibt.
Richtig.
Super, auch wenn es für mich als Laie schräg ist, dass das "händisch" übertragen wird, aber gut, so lange die Zahlen übereinstimmen ist wohl alles gut! :D
Noch ein Hinweis:
Da Sie jetzt selbständige EInkünfte haben, muss die Erklärung elektronisch eingereicht werden, die Anlage EÜR sogar elektronisch und zertifiziert. Ein Abgabe in Papierform ist nicht zulässig.
Jap, das hab' ich auf dem Schirm. Es ist ja noch ein knapper Monat bis zum Ablaufen der Frist, aber der vergeht ja erfahrungsgemäß doch recht schnell!

taxpert
EOTester
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Registriert: 25. Jun 2020, 08:38

Re: Fragen zur Erstellung der EÜR bei freiberuflicher Tätigkeit

Beitrag von EOTester »

Hallo,

ich hätte noch mal ein paar Fragen und würde mich freuen wenn mir jemand helfen kann:

- Ich habe jetzt an manchen Stellen im Internet gelesen, dass in Anlage S der Gewinn in Zeile 4 die Übungsleisterpauschale noch enthalten soll und diese dann erst in Zeile 44 abgezogen wird!? Oder gebe ich in Zeile 44 bei Gesamtbetrag die Summe (also inkl. Übungsleiterpauschale) ein, davon 2.400 als Steuerfrei behandelt und dann Rest enthalten in Zeile 4 (und dort dann ohne Übungsleiterpauschale)?

- Wenn ich in der EÜR in Zeile 84 Fahrtkosten eintrage, dann ergeben sich in den Zeilen 125 (Entnahmen) und 126 (Einlagen) Fehlermeldungen auf. In diversen Quellen habe ich gelsen, dass diese verschwinden wenn man bei Entnahmen eine "0" einträgt und bei Einlagen die entsprechenden Fahrtkosten. Warum das so ist konnte ich aber nicht aus den Quellen erfahren.

Sonst bin ich so weit fast durch, komisches Gefühl künftig die Steuererklärung und EÜR zu machen und dafür nicht Geld zu bekommen, sondern am Ende welches zu zahlen! :D
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