Absetzen von IT-Hardware - persönliche Werbungskosten oder EÜR

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Max1809
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Registriert: 4. Apr 2020, 16:58

Absetzen von IT-Hardware - persönliche Werbungskosten oder EÜR

Beitrag von Max1809 »

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage die sich darum dreht, wo ich die Anschaffung von "IT-Hardware und sonstigem IT-Bedarf" in meiner Steuererklärung geltend machen kann bzw. sollte? Ich arbeite neben meinem Vollzeitjob (IT-Projektleiter) als freiberuflicher Dozent an einer Hochschule und biete zusätzlich über meine freiberufliche Tätigkeit die Beratung / Konzeption / Erstellung von Software an.

Nun bin ich gerade dabei meine Steuererklärung anzufertigen, dies ist meine erste Steuererklärung für ein Jahr, in der ich die freiberufliche Tätigkeit angeben muss bzw. ausübe. Sprich im Jahr 2019 hat das alles gestartet!

Im Rahmen meiner freiberuflichen Tätigkeit (aber auch nicht nur da, die Grenze ist recht schwammig ... daher die Frage hier) habe ich mir diverse IT-Hardware angeschafft, so z.B. eine NAS inkl. Festplatten, zwei Monitore, eine Dockingstation, Tastatur usw.

Nun nutze ich den Monitor natürlich auch aus Sicht meiner normalen "Arbeitnehmertätigkeit" um mich weiterzubilden (als ITler macht man das vorwiegend am Rechner), um per HomeOffice tätig zu sein usw. UND nutze (vorwiegend!) die genannte IT-Hardware auch als Freiberufler. Wo schreibe ich nun derlei Bedarf rein, in meine "persönlichen Werbungskosten" oder in die EÜR meiner freiberuflichen Tätigkeit um damit meinen Gewinn zu schmälern, was letztlich bei Verlust ja wieder gegen meine persönliche Steuerlast verrechnet wird.

Letztlich landet es also sowieso in einem Topf, nämlich in der Reduzierung meines zu versteuernden Einkommens. Aber ich würde gerne erfahren, was hier die "Best Practices" ist. Ich tendiere aktuell stärker dafür, dies in der EÜR geltend zu machen, da hier der prozentuale Anteil der Nutzung deutlich höher ist (Freiberufliche Nutzung der Geräte: 80%, AN-Nutzung: 10%, Privatnutzung: 10%).

Vielen Dank für die Hilfe!
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Absetzen von IT-Hardware - persönliche Werbungskosten oder EÜR

Beitrag von taxpert »

Max1809 hat geschrieben: (Freiberufliche Nutzung der Geräte: 80%, AN-Nutzung: 10%, Privatnutzung: 10%).
Vorausgesetzt, die Werte stimmen, stellt das Equippment zwingend insgesamt notwendiges Betriebsvermögen dar. Es ist daher vollständig in der Gewinnermittlung über die AfA und dem Anlageverzeichnis der freiberuflichen Tätigkeit zu erfassen.

Die private Nutzung ist mit 20% als Nutzungsentnahme gewinnerhöhend zu erfassen, wovon dann die Hälfte (10%) als Werbungskosten in der nichtselbständiegen Tätigkeit erfasst werden können.

taxpert
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