Steuererklärung Arbeitnehmer und Honorartätigkeit

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
laola
Beiträge: 2
Registriert: 19. Mär 2020, 07:09
Wohnort: Berlin

Steuererklärung Arbeitnehmer und Honorartätigkeit

Beitrag von laola »

Hallo,
ich bin Arbeitnehmer und übe nebenbei eine Honorartätigkeit aus. Für die Honorartätigkeit musste ich letztes Jahr Einkommensteuer und den Solidaritätszuschlag vorauszahlen.
Diese Vorauszahlung möchte ich mir natürlich wiederholen ;)
habe ich mich diesbezüglich schon etwas informiert im Netz, reicht es diesbezüglich aus wenn ich die Formulare N,G und E ausfüllen?

Vielen Dank vorab für die Hilfe!

Gruß 8-)
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Steuererklärung Arbeitnehmer und Honorartätigkeit

Beitrag von Severina »

Ein "Formular E" gibt es nicht - meinen Sie die Anlage EÜR? Die muss nämlich ausgefüllt und elektronisch übermittelt werden.

Ob die Anlage G oder S ausgefüllt werden muss, hängt von der Art der Tätigkeit ab.

Strenggenommen muss auch eine USt-Erklärung abgegeben werden (auch von Kleinunternehmern!), viele Finanzämter verzichten aber bei geringen Einkünften deutlich unter der Kleinunternehmergrenze darauf.

Ob Sie die Vorauszahlungen ganz oder teilweise zurückbekommen oder noch nachzahlen müssen, hängt natürlich von der Höhe des Gewinns aus der Honorartätigkeit im Vergleich zu den im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung angegebenen, voraussichtlichen Einnahmen ab...
laola
Beiträge: 2
Registriert: 19. Mär 2020, 07:09
Wohnort: Berlin

Re: Steuererklärung Arbeitnehmer und Honorartätigkeit

Beitrag von laola »

Hallo, vielen Dank für die schnelle Antwort.
Mit der Anlage E meinte ich die EÜR, Entschuldigung für die Verwirrung meinerseits.
Ich bin Erzieher und biete auf Honorbasis noch nebenbei in der Kita Angebote an, welche mir im letzten mit Jahr 300,- Monat vergütet wurde.
Eine zusätzliche Anmeldung beim Finanzamt war nicht nötig, die Tätigkeit wird auch unter meiner normalen Steuernummer/ IdNr. geführt. War extra persönlich beim Finanzamt mit dem Anliegen.
Antworten