Betriebsfahrzeug oder privat? Umgang mit Regelungen

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Sa-Boo
Beiträge: 2
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Betriebsfahrzeug oder privat? Umgang mit Regelungen

Beitrag von Sa-Boo »

Hallo zusammen,


ich melde mich heute mit vermutlich sehr speziellen Fragen, die ich bisher nicht alleine lösen konnte. Daher hoffe ich, mit Eurer Hilfe etwas Licht ins Dunkel bringen zu können.

Es geht grob um das Thema privates Fahrzeug als betriebliches Fahrzeug; Anwendung der 1%-Regel (EÜR 2018 und Einkommenssteuererklärung 2018).



Hier erstmal Informationen zu meinem Hintergrund:

Seit einigen Jahren absolviere ich eine nebenberufliche Weiterbildung in einem Freien Beruf (Psychotherapeutin). In diesem Rahmen bin ich praktisch (= therapeutisch) tätig und auch viel unterwegs.

Für die durchgeführten Therapien erhalte ich eine Vergütung. Beim Finanzamt werde ich als „gewerblich tätig“ geführt (nicht selbstständig, da noch in Ausbildung).

Da meine gefahrenen km für meinen Betrieb, die privaten km überschreiten wurde ich nun von meiner Sachbearbeiterin darauf hingewiesen, dass mein Wagen somit als Betriebsfahrzeug bewertet werden muss. Soweit ist das für mich noch nachvollziehbar, da es bei der Definition lediglich um die Gegenüberstellung von privaten km und betrieblichen km geht. Der genutzte Wagen (Betrieb und privat) wurde vor Beginn der Weiterbildung jedoch privat gekauft.

Folglich habe ich nun die Möglichkeit die einzelnen Fahrten über ein Fahrtenbuch nachzuweisen oder die 1%-Regel anzuwenden. Da ich 2018 kein Fahrtenbuch geführt habe, bleibt für mich die 1%-Regel.


Nun habe ich dazu folgende Fragen:

1 Ich habe vor einigen Jahren einen Gebrauchtwagen gekauft, der derzeit einen Restwert von ca. 800 - 100 EUR hat. Muss ich bei der 1%-Regel vom Listenneupreis ausgehen? Wird das Alter und vor allem Kaufwert zum Zeitpunkt, als ich den Wagen erwarb, nicht berücksichtigt?
2 Wenn fest steht, dass mein privater Kfz aufgrund der betrieblichen Fahrleistung nun ein Betriebsfahrzeug ist; gibt es dann eine Art Ausgleich? Es klingt für mich nicht plausibel, dass ich einen geldwerten Vorteil beziehen und berücksichtigen soll, wenn der Wagen nicht als Betriebsfahrzeug angeschafft wurde. Muss es zuerst eine Art Überschreibung geben, die dann für meinen Betrieb auch Ausgaben bedeuten? Falls das so ist, wie müsste ich das durchführen?
3 Wenn der Wagen definitiv ein Betriebsfahrzeug ist, kann ich dann auch meine Kfz-Steuer und -Versicherung in der EÜR als Ausgaben angeben?

Ich hoffe, ich konnte meine Lage und meine Fragen verständlich erklären. Falls nicht, schreibt gerne, welche informationen fehlen oder nicht verständlich sind. Ich bemühe mich dann, die restlichen Informationen beizubringen.


Vielen Dank für Eure Mühen und Antworten im Voraus!

Viele Grüße,
Sarah
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Betriebsfahrzeug oder privat? Umgang mit Regelungen

Beitrag von taxpert »

Sa-Boo hat geschrieben: 1 Ich habe vor einigen Jahren einen Gebrauchtwagen gekauft, der derzeit einen Restwert von ca. 800 - 100 EUR hat. Muss ich bei der 1%-Regel vom Listenneupreis ausgehen? Wird das Alter und vor allem Kaufwert zum Zeitpunkt, als ich den Wagen erwarb, nicht berücksichtigt?
Es ist ausschließlich der Bruttolistenpries (inkl. Sonderausstattung) im Zeitpunkt der Erstzulassung maßgeblich! Tatsächlicher Kaufpreis, egal ob neu oder gebraucht oder das Alter spielen keine Rolle!
Sa-Boo hat geschrieben: 2 Wenn fest steht, dass mein privater Kfz aufgrund der betrieblichen Fahrleistung nun ein Betriebsfahrzeug ist; gibt es dann eine Art Ausgleich? Es klingt für mich nicht plausibel, dass ich einen geldwerten Vorteil beziehen und berücksichtigen soll, wenn der Wagen nicht als Betriebsfahrzeug angeschafft wurde. Muss es zuerst eine Art Überschreibung geben, die dann für meinen Betrieb auch Ausgaben bedeuten? Falls das so ist, wie müsste ich das durchführen?
3 Wenn der Wagen definitiv ein Betriebsfahrzeug ist, kann ich dann auch meine Kfz-Steuer und -Versicherung in der EÜR als Ausgaben angeben?
Wird ein Pkw zu mehr als 50% betrieblich genutzt, so stellt er qua Definition notwendiges Betriebsvermögen dar. Damit sind ALLE im Zusammenhang stehende Kosten als Betriebsausgabe abziehbar. Also nicht nur Steuer und Versicherung, sondern auch Abschreibung, Sprit, Reparaturen, Autowäsche, etc.!

Die 1%-Regelung ist auf 100% der tatsächlich entstandenen Kosten gedeckelt, so dass sich die Kosten im schlimmsten Fall gar nicht auswirken.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Sa-Boo
Beiträge: 2
Registriert: 19. Nov 2019, 13:40

Re: Betriebsfahrzeug oder privat? Umgang mit Regelungen

Beitrag von Sa-Boo »

Hallo taxpert,

leider komme ich erst heute dazu, mich wieder mit der Steuer-Geschichte zu befassen.. Vielen Dank für die Antwort!! Das ist mir eine große Hilfe und gibt mir Orientierung bei der Verarbeitung.



Gerade eben habe ich versucht meine EÜR und Einkommenssteuererklärung 2018 anzupassen (ich arbeite mit WISO). Im Rahmen der EÜR-Anpassung konnte Daten zu meinem kfz angeben, ich konnte jedoch keine Auswirkung auf den ermittelten Gewinn feststellen. Ob das wohl richtig ist?

Bei der Anpassung der Einkommenssteuererklärung komme ich da schon mehr ins Strudeln: Ich scheitere leider schon daran, dass ich nicht weiß, wo ich da Fahrzeug angeben kann.

Könntest Du mir oder könnte jemand mir an der Stelle helfen? Das wäre großartig! Danke schonmal im Voraus!

Viele Grüße
Sarah

PS: Dieses Mal habe ich die E-Mail-Benachrichtigung aktiviert, sodass ich es mitbekomme, wenn Nachrichten geschrieben werden...
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