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Vorweggenommene Betriebsausgaben

Verfasst: 11. Sep 2019, 08:34
von Ceyetano
Hallo,
Ich habe mich zum 1.1.2019 nebenberuflich als Reittherapeutin selbstständig gemacht. Die Ausbildungskosten hat das Finanzamt 2017 als vorweggenommene Betriebsausgaben eingestuft. Nun muss ich für 2018 eine EÜR einreichen. Da ich da aber weder Einnahmen noch Ausgaben hatte, würde ich die Ausbildungskosten gerne 2019 mit einrechnen. Ist das möglich? Und mit welchem Datum gebe ich diese dann in der EÜR an?
Und für 2018 würde ich dann einfach eine EÜR abgeben, die enthält, dass ich weder Einnahmen noch Ausgaben habe?

Vielen Dank im vorraus für sie Antworten!

Re: Vorweggenommene Betriebsausgaben

Verfasst: 11. Sep 2019, 08:47
von Tom998
Wenn die Ausbildungskosten 2017 als vorweggenommene BA anerkannt worden sind, können sie 2019 nicht ein weiteres Mal als BA berücksichtigt werden.
Und für 2018 würde ich dann einfach eine EÜR abgeben, die enthält, dass ich weder Einnahmen noch Ausgaben habe?
Wenn das so ist, tragen sie das auch so ein.

Re: Vorweggenommene Betriebsausgaben

Verfasst: 11. Sep 2019, 10:26
von Ceyetano
Schuldigung, da habe ich mich falsch ausgedrückt. Also ich habe für 2017 versucht die Ausbildungskosten über die Steuererklärung abzusetzen. Da habe ich dann einen bescheid bekommen, dass ich diese als vorweggenommene Betriebsausgaben gelten. Ich habe sie aber noch nicht abgerechnet , da ich bisher noch nicht Selbstständig war.

Re: Vorweggenommene Betriebsausgaben

Verfasst: 11. Sep 2019, 10:40
von Tom998
Was verstehen sie unter "abgerechnet"? Wenn das FA die BA 2017 nicht als solche anerkannt hat, hätten Sie gegen den Bescheid Einspruch einlegen müssen. Sie können die BA nicht einfach in einem anderen Jahr geltend machen.