EÜR Z.63 – Was gilt als gezahlter Vorsteuerbetrag?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Leithner
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Registriert: 18. Feb 2022, 14:01

EÜR Z.63 – Was gilt als gezahlter Vorsteuerbetrag?

Beitrag von Leithner »

Liebes Forum,

Sind für ein häusliches Arbeitszimmer(Gas und Strom) und für beruflich mitgenutzten Internetanschluß und Mobiltelefon gezahlte USt. jeweils anteilig in Z. 63 (gezahlte Vorsteuerbeträge) einzutragen?

Vielen Dank!

— Mittlerweile habe ich hier: ttps://www.haufe.de/finance/haufe-finance-office-premium/telekommunikation-und-deren-private-nutzung-einkommens-und-umsatzsteuerliche-folgen_idesk_PI20354_HI1139569.html einen Verweis auf dieses Urteil gefunden: https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=BFD8D493734FB9CE6A0079A6E1864234?text=&docid=58137&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=567045 , demzufolge wenigstens die Aufwendungen für das hAZ anteilig in die gezahlten Vorsteuerbetrage zu rechnen sind. Vermutlich gilt dasselbe für (im hAZ genutztes) Internet und (sowohl privat als auch beruflich genutzten) Mobiltelefonanschluß?

Nochmal danke
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