Ust 4.Quartal erst Anfang des Folgejahres erhalten

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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susi1975
Beiträge: 11
Registriert: 6. Aug 2021, 20:55

Ust 4.Quartal erst Anfang des Folgejahres erhalten

Beitrag von susi1975 »

Halli Hallo, sitze mal wieder an meiner EK Steuer für 2021 und habe wie immer Fragezeichen in den Augen.
Vielleicht kann mir jemand helfen:

ich habe die Ust/Vst Erstattung aus der Umsatzsteuervoranmeldung fürs 4.Quartal 2021 erst im Januar 2022
erhalten.

Ich befürchte, dass ich bei der EÜR bei den Betriebseinnahmen die zurückerhaltene Vorsteuer aus dem 4.Quartal
nicht angeben darf, sondern ich muss sie bei der EK Erklärung in 2022 erst abrechnen?

Bei den Betriebsausgaben in der EÜR in Zeile 66 "Gezahlte Vorsteuerbeträge" trage ich aber die wirkliche Summe
der Vorsteuer ein, oder? Die Vorsteuer habe ich auch wirklich in 2021 schon gezahlt.

Bei der Umsatzsteuererklärung fürs ganze Jahr 2021 weiß ich auch nicht...
Zeile 158 "abziehbare Vorsteuerbeträge" - da trage ich die wirklich gezahlte Vorsteuer ein? War sogar ein paar
Euro mehr, weil ich ein paar Beleg vergessen habe.
Aber in irgendeiner Zeile muss ich ja dann eintragen, was vom FA mit mir schon verrechnet wurde in 2021
und da lasse ich das 4.Quartal wieder weg? Und rechne es in 2022 dazu?

Freue mich über eine Antwort, danke.
Alexander96
Beiträge: 78
Registriert: 11. Jul 2017, 22:05

Re: Ust 4.Quartal erst Anfang des Folgejahres erhalten

Beitrag von Alexander96 »

Hallo,

TL;DR: Sofern die Gutschrift der USt-Erstattung für das 4. Quartal nicht bis zum Montag, dem 10.01.2022 erfolgt ist, gehört sie nicht in 2021, sondern 2022. Sie tragen in der EÜR die tatsächlich in 2021 gezahlte VSt ein, ja. In der USt-Erklärung tragen Sie auch die VSt aus Rechnungen ein, die Sie für 2021 erhalten haben, aber erst in 2022 bezahlt haben.



Bei Umsatzsteuervorauszahlungen, die am 10.01. eines Jahres fällig sind, gehört der Betriebsausgabenabzug in das alte Jahr, wenn die Zahlung oder die Gutschrift innerhalb der 10-Tage-Regel fällt. Lastschriften gelten als immer am Ende der Frist gezahlt, wenn das Konto entsprechend gedeckt ist. Wenn der 10.01. auf einen Samstag oder Sonntag fällt, dann muss die Gutschrift oder Zahlung vor Ablauf des 10.01. erfolgen (auch bei Lastschriften). Siehe auch H 11 "Allgemeine - Kurze Zeit" EStH und BFH Urteil v. 01.08.2007 - XI R 48/05 BStBl 2008 II S. 282.

In deinem Fall bei einer Erstattung kommt es also an, darauf an, ob die Gutschrift für das 4. Quartal bereits vor dem 10.01. erfolgte. Falls ja, können Sie diese in 2021 berücksichtigen, falls nicht, erst im Jahr des Zuflusses, also 2022.

Ich habe mich nicht in Elster angemeldet, aber lt. dem online Formular des BMF steht "gezahlte Vorsteuerbeträge" in Zeile 63. Dort tragen Sie die Vorsteuer ein, die in Ihren Eingangsrechnungen enthalten war, die Sie als Betriebsausgabe berücksichtigen konnten. Die vom Finanzamt erstatte Vorsteuer (die zu 2021 gehört) tragen Sie in Zeile 17 ein. Die an das Finanzamt gezahlte Umsatzsteuer (die zu 2021 gehört) tragen Sie in Zeile 64 ein.
Hinweise zur Bearbeitung finden Sie auch hier: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2021-08-31-standardisierte-einnahmenueberschussrechnung-nach-paragraf-60-absatz-4-EStDV-anlage-EUER-2021.pdf?__blob=publicationFile&v=3

In Zeile 158 der USt-Erklärung tragen Sie die Vorsteuer aus all Ihren Eingangsrechnungen des Jahres 2021 ein, auch wenn Sie die Rechnung noch nicht gezahlt haben. Bzw. in 158 tragen Sie ein, was in 131 steht und 131 ergibt sich aus der Summe der vorangegangenen Zeilen.

In der Umsatzsteuererklärung geben Sie immer die Soll-Werte an, nicht die Ist-Werte. Deswegen weichen die Angaben von der EÜR ab.

Beispiel:

Sie haben im Jahr 2021 eine einzige Ausgangsrechnung geschrieben und eine einzige Eingangsrechnung erhalten in 2021.
Die Ausgangsrechnung beläuft sich auf 200 EUR netto + 38 EUR Umsatzsteuer. Die Eingangsrechnung 100 EUR + 19 EUR Vorsteuer.
Diese Angaben haben Sie in Ihrer USt-VA für das vierte Quartal angemeldet.

In 2021 wurde weder die Ausgangsrechnung von Ihrem Kunden, noch die Eingangsrechnung von Ihnen bezahlt. Am 11.01. überweisen Sie die Umsatzsteuervorauszahlung in Höhe von 19 EUR an das Finanzamt.

In Ihrer EÜR geben Sie an, 0 EUR Umsatz, 0 EUR Betriebsausgabe, 0 EUR Umsatzsteuer an das Finanzamt gezahlt, 0 EUR Umsatzsteuer vereinnahmt, 0 EUR gezahlte Vorsteuer, 0 EUR Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommen.

Einnahmen - Werbungskosten = Überschuss / 0 - 0 = 0

In Ihrer Umsatzsteuererklärung geben Sie jedoch an 38 EUR Umsatzsteuer (landet letztendlich in Zeile 152), 19 EUR Vorsteuer (letztendlich Zeile 158) und 19 EUR Vorauszahlungssoll (Zeile 168).

USt-Soll - VSt-Soll - Vorauszahlungssoll = Jahres Umsatzsteuererstattung /-nachzahlung / 38 - 19 - 19 = 0

Abwandlung:
Unternehmer ist ISt-besteuerer (§ 21 UStG).

Dann muss der UN die Umsatzsteuer in dem Zeitraum abführen, in welchem ihm die Umsatzsteuer zugeflossen ist. Wenn das nicht in 2021 war, dann gibt er keine 38 EUR in der USt-VA und Umsatzsteuererklärung an, sondern 0 EUR.
Alexander

Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall ;)
susi1975
Beiträge: 11
Registriert: 6. Aug 2021, 20:55

Re: Ust 4.Quartal erst Anfang des Folgejahres erhalten

Beitrag von susi1975 »

Danke für Deine ausführliche Antwort. In 2021 ist das Geld am 06.01.2022 vom FA gekommen.
Lege mir Deine Antwort mal für Folgejahre in meinen Steuerordner, vielleicht ist es mal anders.
Dann kann ich darauf zurückgreifen.
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