Hallo zusammen,
ich übe als Nebentätigkeit eine Tätigkeit als freiberuflicher Dozent auf 450,-€ Basis aus. Für die Vor- und Nachbereitung meines Unterrichts nutze ich einen Raum in meiner Privatwohnung, den ich ausschließlich als Arbeitszimmer nutze. Im letzten Jahr habe ich von dort aus auch Distanzunterricht geführt bzw. für meine Haupttätigkeit im Home-Office gearbeitet. Ich bin Ausbilder und habe auch hier Schulungen vorbereitet, Personalangelegenheiten bearbeitet, Bewerbungsinterviews (Online) geführt, etc...
Diesen Raum habe ich in meiner Steuererklärung für 2021 angegeben, das Finanzamt möchte jetzt genauere Daten zur Größe, durchgeführte Tätigkeiten, etc. haben, das ist für mich auch nachvollziehbar.
Aber: Es wird auch eine "Kopie der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber betreffend des häuslichen Arbeitsplatzes" und eine "Bescheinigung des Arbeitgebers über das (Nicht-) Vorhandensein eines anderen Arbeitsplatzes (...)"
1. Ich mache das freiberuflich, ich habe für die Tätigkeit keinen Arbeitgeber. Ich habe meinen Auftraggeber nach so einem Nachweis gefragt, dort konnte man mir so was nicht ausstellen, da ich dort nicht angestellt bin. Ich habe dort keinen Büroplatz o.Ä. nur einen Kursraum in dem ich Unterricht gebe und während des Distanzunterrichtes stand auch der nicht zur Verfügung.
2. Auch von meinem Arbeitgeber meiner Haupttätigkeit habe ich keinen Nachweis, im Rahmen der Coronapandemie wurden auch wir angehalten, unsere Tätigkeiten, soweit möglich, ins HomeOffice zu verlagern und den Arbeitsplatz nur auszusuchen wenn es absolut notwendig ist.
Wie soll ich hier vorgehen, kann ich dem Finanzamt das Fehlen dieser Nachweise, so wie hier begründen? Was kann ich tun damit das Arbeitszimmer berücksichtigt wird?
Viele Grüße
Denis
Häusliches Arbeitszimmer - Bescheinigung vom Arbeitgeber als Freiberufler
Re: Häusliches Arbeitszimmer - Bescheinigung vom Arbeitgeber als Freiberufler
Kann es sein, dass Du die Kosten in der Steuererklärung in der Anlage N erklärt hast, statt sie als Betriebsausgaben in der EÜR einzutragen?
Re: Häusliches Arbeitszimmer - Bescheinigung vom Arbeitgeber als Freiberufler
Hallo Severina,
vielen Dank für deine Antwort.
Ja, die Angaben sind tatsächlich in der Anlage N, ich habe für die Erstellung das WISO-Steuersparbuch genutzt und dabei die Interview-Funktion gewählt. Ist das ein großer Fehler? Die Angaben zu dem Arbeitsplatz sind ja die gleichen, sie stehen nur in einem anderen Formular. Wenn noch etwas fehlt, können die Mitarbeiter des Finanzamtes ja nachfragen, das haben sie bisher immer getan.
Viele Grüße
Denis
vielen Dank für deine Antwort.
Ja, die Angaben sind tatsächlich in der Anlage N, ich habe für die Erstellung das WISO-Steuersparbuch genutzt und dabei die Interview-Funktion gewählt. Ist das ein großer Fehler? Die Angaben zu dem Arbeitsplatz sind ja die gleichen, sie stehen nur in einem anderen Formular. Wenn noch etwas fehlt, können die Mitarbeiter des Finanzamtes ja nachfragen, das haben sie bisher immer getan.
Viele Grüße
Denis
Re: Häusliches Arbeitszimmer - Bescheinigung vom Arbeitgeber als Freiberufler
Ist das ein großer Fehler? Natürlich - und recht unvorteilhaft für Sie, denn Werbungskosten wirken sich immer erst aus, wenn man die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro knackt. Betriebsausgaben wirken sich vom ersten Euro an aus.
Wenn noch etwas fehlt, können die Mitarbeiter des Finanzamtes ja nachfragen Es geht nicht darum, dass etwas fehlt, sondern dass Kosten der falschen Einkunftsart zugeordnet werden. Das sind dann nicht nur falsche Angaben, sondern, siehe oben, man schneidet sich da u. U. ins eigene Fleisch. Diesmal wird das sicher folgenlos bleiben, aber künftig sollten Sie derlei vermeiden.
Wenn noch etwas fehlt, können die Mitarbeiter des Finanzamtes ja nachfragen Es geht nicht darum, dass etwas fehlt, sondern dass Kosten der falschen Einkunftsart zugeordnet werden. Das sind dann nicht nur falsche Angaben, sondern, siehe oben, man schneidet sich da u. U. ins eigene Fleisch. Diesmal wird das sicher folgenlos bleiben, aber künftig sollten Sie derlei vermeiden.
Re: Häusliches Arbeitszimmer - Bescheinigung vom Arbeitgeber als Freiberufler
Oh, ja das verstehe ich.
Ok, jetzt weiß ich das und mach das im nächsten Jahr anders. Mal sehen was sich diese Jahr ergibt.
Ok, jetzt weiß ich das und mach das im nächsten Jahr anders. Mal sehen was sich diese Jahr ergibt.
Re: Häusliches Arbeitszimmer - Bescheinigung vom Arbeitgeber als Freiberufler
Kurze Rückmeldung:
Habe ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, in dem gefragt wird, ob ich die Kosten nicht als Betriebsausgaben ansetzen möchte.
Feiner Zug.
Habe ein Schreiben vom Finanzamt bekommen, in dem gefragt wird, ob ich die Kosten nicht als Betriebsausgaben ansetzen möchte.
Feiner Zug.