Eintägige "Anstellung" als Freiberufler?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
yukinawa
Beiträge: 3
Registriert: 27. Nov 2018, 22:41

Eintägige "Anstellung" als Freiberufler?

Beitrag von yukinawa »

Guten Tag,

ich bin freiberuflicher Kleinunternehmer und arbeite daher grundsätzlich nur auf Rechnung. Nun habe ich jedoch letztes Jahr als Statist bei einem Dreh von Bekannten teilgenommen und vor Ort stellte sich heraus, dass bei Drehs grundsätzlich immer für den Tag "angestellt" wird. Da ich keine Lohnsteuerkarte habe, ging das über meine Sozialversicherungsnummer, dementsprechend bekam ich später zwei Gagenabrechnungen mit Abzug der Lohnsteuer, Solidarzuschlag und Kirchensteuer. Ich wurde jedoch darüber informiert, dass ich diese Abgaben mir im Rahmen der Steuererklärung zurückholen kann. Nun die Frage - muss ich für diese einmalige Anstellung das Formular N (für nichtselbstständige Arbeit) mit reinnehmen und den Gewinn daraus dort eintragen? Da diese ja sozusagen keine Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit sind? Reicht dies um die Abgaben zurückzubekommen? Und der Gewinn kommt somit gar nicht in meine EÜR?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

Yukinawa
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Eintägige "Anstellung" als Freiberufler?

Beitrag von muemmel »

muss ich für diese einmalige Anstellung das Formular N (für nichtselbstständige Arbeit) mit reinnehmen und den Gewinn daraus dort eintragen? Man nennt das "Lohn" und ja, der muß in Anlage N.
Reicht dies um die Abgaben zurückzubekommen? Warum genau sollte der Lohn steuerfrei sein? Lagen Sie mit dem Gesamteinkommen unter dem Grundfreibetrag?
ich bin freiberuflicher Kleinunternehmer und arbeite daher grundsätzlich nur auf Rechnung. Nun habe ich jedoch letztes Jahr als Statist D. h., Sie haben noch gar keine Erklärung für 2017 abgegeben, obwohl Sie Freiberufler sind? Da sind Sie aber arg spät dran...
Antworten