Hallo,
ich habe zwar kein Loft, aber ein größeres Zimmer als meine Wohnung. Ich würde gerne anteilig den Bereich, den ich als Musikstudio nutze, absetzen (20% der Miete). Er liegt allerdings im gleichen (großen) Raum wie auch mein Schlaf-Bett, ist durch eine räumliche Regal-Wand getrennt (bzw. auch echte Wand, die in den Raum rein ragt).
Ich kenne die Regel mit "abgesperrtem" Raum, finde sie aber völlig unfair und unpassend. Gibt es dennoch eine Chance, meinen Bereich als Raumkosten in der EÜR abzusetzen? Notfalls als häusliches Arbeitszimmer mit 1.250€? (allerdings muss auch da das Zimmer abgesperrt sein).
Was macht ein Künstler, der in einem großen Atelier/Studio-Loft auch wohnt? Er kann dann nichts absetzen?
Danke für Infos,
maz
Raumkosten absetzen für nicht "getrennten" Arbeits-Raum?
Re: Raumkosten absetzen für nicht "getrennten" Arbeits-Raum?
Ich kenne die Regel mit "abgesperrtem" Raum, finde sie aber völlig unfair und unpassend. Das ändert aber nichts an der Realität.
Gibt es dennoch eine Chance, meinen Bereich als Raumkosten in der EÜR abzusetzen? Nö.
Was macht ein Künstler, der in einem großen Atelier/Studio-Loft auch wohnt? Er kann dann nichts absetzen? Zumindest keine Raumkosten.
Gibt es dennoch eine Chance, meinen Bereich als Raumkosten in der EÜR abzusetzen? Nö.
Was macht ein Künstler, der in einem großen Atelier/Studio-Loft auch wohnt? Er kann dann nichts absetzen? Zumindest keine Raumkosten.