Guten Abend zusammen.
Ich habe eine Frage zur Absetzbarkeit des Arbeitszimmers und hoffe, dass mir dabei jemand helfen kann.
Meine Ehefrau und ich bewohnen eine gemietete 3-Zimmer-Wohnung. Eins der Zimmer ist unser gemeinsames Arbeitszimmer.
Meine Frau ist Lehrerin und kann dementsprechend 1.250 Euro für das Arbeitszimmer absetzen.
Ich nutzt das Arbeitszimmer gleichzeitig im Rahmen meines Nebengewerbes. Dabei findet meine gewerbsmäßige Tätigkeit ausschließlich in diesem Arbeitszimmer statt.
Nun gibt es ja das Urteil des BFH München (VI R 53/12) (Siehe Link unten).
Kann ich in diesem Zusammenhang nun über mein Nebengewerbe das eine Arbeitszimmer einmal in voller Höhe für mich absetzen und zusätzlich noch die 1.250 Euro über meine Frau?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Gruß
Armin
http://www.focus.de/finanzen/steuern/pa ... 15207.html