§ 4 Nr. 14 UStG

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Wiebke Pommerening
Beiträge: 3
Registriert: 4. Mai 2018, 11:45

§ 4 Nr. 14 UStG

Beitrag von Wiebke Pommerening »

Guten Morgen!

Wo gebe ich Einkünfte die nach § 4 Nr. 14 UStG steuerbefreit sind in der Steuererklärung an? ZB Heilpraktiker; Physitherapeuten; etc.

Danke für jede Idee und Antwort - ich bin echt ratlos.

LG,

Wiebke
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: § 4 Nr. 14 UStG

Beitrag von schlauelia »

in welcher Steuererklärung? USt / ESt?

Gewinnermittlung, EÜR: elektronische Abgabe erforderlich - ebenso für USt!

Lia
Wiebke Pommerening
Beiträge: 3
Registriert: 4. Mai 2018, 11:45

Re: § 4 Nr. 14 UStG

Beitrag von Wiebke Pommerening »

Für die Jahre-Steuererklärung, die ich jetzt Ende Mai abgeben muss.

Ich habe gefunden, wo ich den Gewinn eintragen muss, der versteuert werden muss.

Ich frage mich nur, wo bzw. in welcher Anlage ich die Gewinne angebe, die eben unter § 4 Nr. 14 UStG fallen; also Heilpraktiker, Physiptherapeuten etc.

Danke,
'Wiebke
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: § 4 Nr. 14 UStG

Beitrag von schlauelia »

man muss den Gewinn in der EÜR ermitteln: Einnahmen und alle Ausgaben: diese EÜR muss elektronisch übermittelt werden.

Für die ESt-Erklärung, die auch elektronisch abgegeben werden muss, wird der Gewinn in der Anlage S eingetragen.

Wie haben Sie das denn im Vorjahr gemacht?

Lia
Wiebke Pommerening
Beiträge: 3
Registriert: 4. Mai 2018, 11:45

Re: § 4 Nr. 14 UStG

Beitrag von Wiebke Pommerening »

Das ist das erste Jahr, dass ich Selbstständig bin und bisher hatte ich nie etwas in §4.

Das ich eine EÜR abgeben muss weiß ich; auch wie das geht.

Meine Frage bezieht sich wirklich alleine darauf, wo genau ich Angaben zu § 4 14 UStG machen kann.

Danke für ihre Atwort,
Wiebke Pommerening
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: § 4 Nr. 14 UStG

Beitrag von Severina »

Leider haben Sie die Frage, über welche Steuererklärung Sie sprechen, nicht beantwortet:

In der USt-Erklärung sind die Angaben in Zeile 44 der Anlage UR zu machen,
In der ESt-Erklärung gibt es naturgemäß kein besonderes Feld, da die Umsätze als Bestandteil des Gewinns ganz normal versteuert werden.
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