Gewinnerzielungsabsicht

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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TOM_M
Beiträge: 3
Registriert: 11. Apr 2018, 18:46

Gewinnerzielungsabsicht

Beitrag von TOM_M »

Hallo,
meine Frau betreibt seit mehr als 10 Jahren eine nebenberufliche Selbstständigkeit mit einem kleinen Geschäft und hat jedes Jahr immer wieder Probleme mit dem Finanzamt - bekommt die Steuerbescheinigung immer unter vorbehalt. Nun kam vom Finanzamt mal wieder ein Brief - diesmal scheint das relativ Ernst zu sein!!

"...... ich beabsichtige daher, die erklärten Verluste ab dem Jahr 2004 endgültig außer Ansatz zu lassen und die Einkommensteuerbescheide für 2004 bis 2015 entsprechend zu ändern wo nach derzeitigem Stand davon auszugehen ist, dass die Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird!"

Was will uns das FA nun wirklich mitteilen und welche Folgen wird dies haben??

DANKE
TOM
Alexander96
Beiträge: 78
Registriert: 11. Jul 2017, 22:05

Re: Gewinnerzielungsabsicht

Beitrag von Alexander96 »

Zwei Möglichkeiten:

1. Soweit möglich, das Girokonto mit genügend Kapital versorgen, denn es wird möglicherweise teuer (Steuernachzahlungen für die letzten 10 Jahre).

2. Dem Finanzamt nachweisen, dass eine Gewinnerzielungsabsicht vorlag und weiterhin vorliegt.

Wenn die letzten 10 Jahre mehrheitlich oder ganz aus Verlusten bestanden und diese Verluste auch nicht sonderlich klein waren, lohnt es sich höchstwahrscheinlich einen Steuerberater zur Seite zu ziehen (wenn nicht schon einer vorhanden ist). Ich habe leider jetzt gerade keine Zeit weiter Infos zu geben, aber suchen Sie in der Zwischenzeit am besten im Internet nach "Liebhaberei" und "Gewinnerzielungsabsicht nachweisen".
Alexander

Wenn es um viel Geld geht, lohnt sich der Gang zum Steuerberater auf jeden Fall ;)
Severina
Beiträge: 1245
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: Gewinnerzielungsabsicht

Beitrag von Severina »

TOM_M hat geschrieben: 11. Apr 2018, 19:02
"...... ich beabsichtige daher, die erklärten Verluste ab dem Jahr 2004 endgültig außer Ansatz zu lassen und die Einkommensteuerbescheide für 2004 bis 2015 entsprechend zu ändern wo nach derzeitigem Stand davon auszugehen ist, dass die Tätigkeit ohne Gewinnerzielungsabsicht ausgeübt wird!"

Was will uns das FA nun wirklich mitteilen und welche Folgen wird dies haben??

DANKE
TOM
Nun, offenbar betreibt Ihre Frau Ihr Gewerbe dauerhaft mit Verlusten. Insbesondere, wenn mit diesen Verlusten die Steuerlast aus anderen Einkunftsarten - z.B. dem Gehalt des Ehemanns - gemindert wird, macht die Finanzverwaltung dass nur für eine gewisse Zeit mit: Jeder, der ein Unternehmen gründet, 'darf' anfänglich Verluste machen - da das bis zu einer Etablierung auf dem Markt oft gar nicht anders geht. Die Neugründung wird aber beobachtet, wie lange, hängt auch von der Art des Unternehmens ab. Auf die Beobachtung hingewiesen wird man durch die entsprechenden Vorläufigkeitsvermerke.

Wenn der Gründer aus den Verlusten nicht herauskommt, dann wird von ihm erwartet, dass er entweder das Unternehmen aufgibt oder z.B. umstrukturiert. Tut er das nicht bzw. gelingt es ihm nicht, Gewinne zu generieren, dann liegt der Verdacht nahe, dass hier ein Hobby (Finanzamtsprech: eine Liebhaberei) dazu genutzt wird, um Steuern zu sparen.

In Ihrem Fall sind die Verluste über mehr als 10 Jahre vorläufig anerkannt worden, Sie haben derentwegen also weniger Steuer gezahlt, die will das Finanzamt jetzt zurückhaben. Unschöner Nebeneffekt: Neben den Steuern hätte das Finanzamt auch gern Zinsen - und zwar 6 % pro Jahr. Der Zinslauf für die Verluste 2004 begann am 01.04.2006 - da kommen also inzwischen 12 * 6 = 72 % Zinsen zusammen.

Je nachdem, wie hoch die Verluste waren, ist dringend anzuraten, einen Steuerberater aufzusuchen!
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