Seite 1 von 1

Erst angestellt, dann Freiberufler

Verfasst: 20. Mär 2017, 20:02
von franke
Hallo,

Ich war angestellt bis Juli 2016, seit dem Freiberufler.
Welche Monate der Krankenversicherungszahlung kann ich in der Einkommenssteuererklärung Anlage Vorsorgeaufwand geltend machen?

Frank

Re: Erst angestellt, dann Freiberufler

Verfasst: 21. Mär 2017, 10:37
von schlauelia
natürlich alle!

Die Beiträge für den Lohn kommen automatisch bei der Angabe der Lohnsteuerbescheinigung und die Beiträge für die Selbständigkeit müssen gesondert eingetragen werden: hierfür schickt die Krankenkasse eine besondere Bescheinigung, von der man die Daten übernimmt!

Lia