Steuererklärung Freiberufler - Abweichendes Wirtschaftsjahr?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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martin87
Beiträge: 1
Registriert: 6. Feb 2017, 23:39

Steuererklärung Freiberufler - Abweichendes Wirtschaftsjahr?

Beitrag von martin87 »

Hi zusammen,

ich bin seit kurzem freiberuflich tätig und muss mich nun erstmals mit der Steuererklärung auseinandersetzen. Diese Tätigkeit ist nur vorübergehend und ich bin leider kein ambitionierter BWLer, sodass ich mich in diesen Themen nicht besonders gut auskenne.

Meine Frage bezieht sich auf den Bemessungszeitraum der Steuer. Ich habe die freiberufliche Tätigkeit im Juli 2016 begonnen (und sie wird voraussichtlich bis Mai 2017 andauern).

Im Internet ist mehrfach zu lesen, die Abgabefrist für die Steuererklärung 2016 ende am 31.Mai 2017. Wenn ich das richtig verstanden habe, werden also die Einkünfte aus den Monaten Juli-Dezember 2016 versteuert.

Was mich nun etwas verwirrt ist, dass ich im Fragebogen zur Vorsteuerlichen Erfassung in Zeile 125 (Punkt 4 - Angaben zur Gewinnermittlung) bei dem Punkt "Liegt ein vom Kalenderjahr abweichendes Wirtschaftsjahr vor?" JA angekreuzt und den Beginn des Wirtschaftsjahres mit 01.07.2016 datiert habe (vom Finanzamt gab es dazu keine Rückmeldung).

Demnach liefe der Steuerbemessungszeitraum dann ja vom 01.07.2016-30.06.2017 (?)

Nun gibt es ja den Steuerfreibetrag von 17.500,- EUR, den ich im Jahr 2016 (Juli-Dezember) nicht überschreite. Demnach müsste ich dann auch keine Umsatzsteuer zahlen. Im Jahr 2017 (Januar-Mai) wäre ich mit hoher Wahrscheinlichkeit ebenfalls unter der Freibetragsgrenze von 17.500,- EUR. Werden die Steuern aber von Juli 2016 bis Juni 2017 bemessen, so fiele ich natürlich deutlich über den Freibetrag.

Nun die eigentliche Frage, da ich in den Jahren 2016 und 2017 jeweils nur ca. 6 Monate arbeite, müssen dann für jedes Jahr separate Steuererklärungen eingereicht werden, sodass ich jeweils unter den Freibetrag falle oder habe ich durch ein falsch gesetztes Kreuz veranlasst, dass der Steuerbemessungszeitraum der Zeit von Juli 2016 bis Juni 2017 entspricht?

Ich hoffe, ich konnte mein Anliegen einigermaßen verständlich darlegen, für mich selbst ist dieser Bereich großes Neuland und ich wäre für eine hilfreiche Antwort äußerst dankbar!

Vielen Dank und mit besten Grüßen

Martin
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Steuererklärung Freiberufler - Abweichendes Wirtschaftsjahr?

Beitrag von muemmel »

Bei Gewerbetreibenden ist das Wirtschaftsjahr das Kalenderjahr. Ausnahmen bedürfen der Erlaubnis des Finanzamtes.
vom Finanzamt gab es dazu keine Rückmeldung Dann ist doch alles klar - Sie haben keine Erlaubnis.
Werden die Steuern aber von Juli 2016 bis Juni 2017 bemessen, so fiele ich natürlich deutlich über den Freibetrag. Dann sind Sie einfach kein Kleinunternehmer - es wird jahresanteilig abgerechnet, d. h., für 07-12/16 lag die Grenze bei 8.750 Euro. Und da lagen Sie wohl drüber...
müssen dann für jedes Jahr separate Steuererklärungen eingereicht werden Na sicher.
sodass ich jeweils unter den Freibetrag falle Tun Sie ja nicht, wie es aussieht. Da sehe ich einigen Ärger auf Sie zukommen...
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Steuererklärung Freiberufler - Abweichendes Wirtschaftsjahr?

Beitrag von schlauelia »

Sie sollten sich schnellstens steuerliche Hilfe suchen, denn Sie bringen da einiges durcheinander!
USt und ESt muss unterschieden werden, als Freiberufler können Sie kein abw. Wirtschaftsjahr wählen - Ausnahmen: Bilanzierung - rate ich ab!
USt 2017 kann schon fällig geworden sein, wenn Grenzen 2016 überschritten: 1. Voranmeldung ist zum 10.2.2017 fällig - Sie haben noch drei Tage Zeit!

Lia
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