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Fahrtkosten

Verfasst: 5. Jan 2017, 14:35
von evoy
Hallo,

bin selbstständig als Verlagsleister und als freiberuflicher Mitarbeiter in einem Unternehmen. Insbesondere für meine eigene Tätigkeit bin ich im Jahr knapp 30.000 km mit dem eigenen PKW unterwegs (Fahrtenbuch wird geführt). Könnte ich dann die 30.000 km x 0,30 € steuerlich geltend machen, oder gibt es da eine Obergrenze? Und kann ich, auch wenn ich nicht für die 0,30 €/km entscheide, die MwSt bei den Tankbelegen trotzdem geltend machen?

Lg

Emanuel

Re: Fahrtkosten

Verfasst: 5. Jan 2017, 23:26
von StephanM
Thema PKW-Nutzung:
bei einer so hohen beruflichen Fahrtstrecke gehe ich von einer beruflichen Nutzung von über 50% aus. Damit wird das Fahrzeug automatisch zwangsweise Betriebsvermögen, auch wenn es bisher nicht so behandelt wurde.
Es ist somit im Anlagevermögen aufzuführen. Alle Kosten dieses Fahrzeugs sind danach Betriebsausgaben und die Anschaffungskosten sind ab Anschaffung auf 6 Jahre verteilt abzuschreiben.
Die private Nutzung ist als Entnahme grundsätzlich nach der 1%-Methode zu berechnen. Wenn dein Fahrtenbuch den Anforderungen eine ordentlichen Fahrtenbuchs entsprich ist auch ein Ansatz durch anteilige Aufteilung möglich.

Da das Fahrzeug Betriebsvermögen ist, kann auch die Vorsteuer geltend gemacht werden.

Die 30 ct/km sind nur bei Fahrzeugen mit einer beruflichen Nutzung von weniger als 50%, die im Privatvermögen sind, möglich. Ein Vorsteuerabzug für Aufwendungen für Fahrzeuge im Privatvermögen ist nicht möglich.

Re: Fahrtkosten

Verfasst: 6. Jan 2017, 13:53
von evoy
Vielen Dank für die Info!

Aber, gilt das mit den 50% auch bei denjenigen, die freiberuflich Tätig sind? Also für mehrere Firmen? Der PKW ist ja nicht direkt einer Firma zuortenbar, auch wenn er zu mehr als 50 % für meine freiberufliche Tätigkeit genutzt wird.

Re: Fahrtkosten

Verfasst: 6. Jan 2017, 19:10
von StephanM
Hast du eine oder mehrere freiberufliche Tätigkeiten? Es geht dabei nicht um die Frage, ob du mehrere Kunden hast, für die du tätig wirst.

Re: Fahrtkosten

Verfasst: 6. Jan 2017, 19:15
von evoy
Ich habe zwei UG´s und bin bei beiden freiberuflich tätig, außerdem bin ich noch freiberulicher Marketingleiter in einer anderen Firma. Habe nur einen privaten PKW

Re: Fahrtkosten

Verfasst: 6. Jan 2017, 19:22
von StephanM
Also hast du beim Finanzamt drei freiberufliche Tätigkeiten angemeldet und gibst dafür drei EÜR ab.

Re: Fahrtkosten

Verfasst: 13. Jan 2017, 23:04
von evoy
Ok, vielen Dank - soweit verstanden. Aber andere Frage:

ich fülle den Hauptvordruck und die Anlage S aus, unten zeigt es mir dann die vorr. Steuerlast an. Meine Ausgaben wie Fahrtkosten lt. Fahrtenbuch werden ja erst in der EÜR genannt. Werden diese dann vom FA automatisch gegengerechnet?