Erste Steuererklärung als Freiberuflerin

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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FrischeÜbersetzerin
Beiträge: 2
Registriert: 12. Dez 2016, 22:12

Erste Steuererklärung als Freiberuflerin

Beitrag von FrischeÜbersetzerin »

Hallo liebes Steuer-Forum,

zunächst hoffe ich, dass ich hier in der richtigen Sparte gelandet bin. Ich habe mich Anfang 2016 als Übersetzerin selbstständig gemacht und muss nächstes Jahr meine erste Steuererklärung machen. Allerdings gibt es ein paar Punkte, bei denen ich unsicher bin, wie und ob ich die angeben soll. Einige Fragen werden wahrscheinlich etwas blöd klingen, ich bitte daher um Nachsicht. :)

1. Ich arbeite von zu Hause aus. Mein Arbeitszimmer ist praktisch auch mein Schlafzimmer. Die Wohnung ist im Hause meines Vaters. Kann/Soll ich das als Arbeitszimmer von der Steuer absetzen?

2. Ich habe ein britisches und ein deutsches Konto, auf die Euro- und Pfund-Einnahmen laufen von deutschen und britischen Kunden. Insgesamt liege ich noch weit unter 17.500 Euro, ich glaube am Ende des Jahres sind es keine 8.000 Euro/Pfund, die ich verdient habe. Wie muss ich das angeben?

3. Ich arbeite auf einer 450-Euro-Basis noch in einem Cafe, das ist steuerfrei, nicht wahr? Muss ich das trotzdem angeben?

4. Ich mache nebenbei noch Sprachkurse, um mich weiterzubilden. Kann ich die Gebühren und Fahrtkosten von der Steuer absetzen? Abgesehen davon hatte ich letztes Jahr nicht viele Ausgaben. Ich habe eine Webseite eingerichtet und bin zu einem Bewerbungsgespräch gefahren, das ist dementsprechend alles sehr übersichtlich.

Wie gesagt, vieles ist für erfahrene Steuerzahler sicher klar, aber ich bin echt ratlos. Meine Eltern sind keine Freiberufler und können mir da auch nicht weiterhelfen. Ich bin daher für jeden Rat sehr dankbar.

Viele Grüße,
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Erste Steuererklärung als Freiberuflerin

Beitrag von muemmel »

Fassen wir mal zusammen: Sie haben eine freiberufliche Tätigkeit, in der Sie ca. 8.000 Euro verdienen, und einen Minijob. Damit sind die Fragen 1 und 4 gegenstandslos - wer keine Steuern zahlt, kann auch nichts absetzen. Es sei aber nebenbei erwähnt, daß man ein Arbeitszimmer nur absetzen kann, wenn man es ausschließlich zum Arbeiten benutzt und Kosten dafür hat ("im Haus der Vaters" klingt nach mietfreiem Wohnen). Und den Minijob müssen Sie in der Tat nicht angeben, sofern der "echt" ist (erkennt man daran, daß man keine Steuerklasse hat und am Jahresende keine Lohnsteuerbescheinigung erhält).
Wie muss ich das angeben? Indem Sie Ihren Gewinn ermitteln, in Euro umrechnen und in die Einkommensteuererklärung eintragen. Und Ihren Umsatz schreiben Sie in die Umsatzsteuererklärung.
FrischeÜbersetzerin
Beiträge: 2
Registriert: 12. Dez 2016, 22:12

Re: Erste Steuererklärung als Freiberuflerin

Beitrag von FrischeÜbersetzerin »

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Das heißt (sorry, wenn ich das nochmal nachfrage), es ist kein Problem, wenn ich einfach den Umrechnungskurs aus der Zeitung nehme und meine Pfund-Bezahlungen umrechne? Immerhin schwankt der Kurs ja...
Und was das absetzen angeht, kann ich da nichts zurückbekommen? Ein Bekannter meinte (ich weiß, das muss nicht stimmen :) ), er bekäme sogar immer was zurück, wenn er die Steuererklärung macht. "Weiterbildungsmaßnahmen" kann ich also nicht geltend machen, um die Mwst zurückzubekommen oder so? :oops:

Nochmals danke für die schnelle Hilfe, das hat schon vieles klarer gemacht. :)
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Erste Steuererklärung als Freiberuflerin

Beitrag von schlauelia »

da Sie keine USt auf Ihre Einnahmen abführen, können Sie auch die USt aus den Kosten nicht abziehen!
Wenn Ihr Einkommen unter 8.694,-- liegt - Gewinn minus Sonderausgaben wie z.B. Krankenversicherung - zahlen Sie auch keine Einkommensteuer!
Können Sie davon leben? Und wenn es mal mehr wird, empfehle ich Lektüre zur ESt/USt oder einen Steuerberater.
Lia
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Erste Steuererklärung als Freiberuflerin

Beitrag von muemmel »

er bekäme sogar immer was zurück, wenn er die Steuererklärung macht. Das liegt vermutlich daran, daß er zuvor Steuern gezahlt hat. Sie haben keine gezahlt - was bitte wollen Sie denn da zurückbekommen? Und Umsatzsteuer kriegen Sie auch keine zurück, da Sie auch keine auf Ihre Einnahmen zahlen (Kleinunternehmerstatus).
es ist kein Problem, wenn ich einfach den Umrechnungskurs aus der Zeitung nehme und meine Pfund-Bezahlungen umrechne? Immerhin schwankt der Kurs ja... Dafür nehmen Sie bitte die amtlichen Umrechnungskurse: http://www.steuer-schutzbrief.de/steuer ... ungen.html
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