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Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten

Verfasst: 14. Sep 2015, 17:22
von fragenfragen
Hallo,

ich habe den Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG und § 14 Abs. 1 SGB IV (2.400 €) unterschritten.
Ich gehe einer künstlerischen nebenberuflichen Tätigkeit nach und bin hauptberuflich Angestellte.

Muss ich trotzdem eine Einkommenssteuererklärung für die nebenberufliche Tätigkeit abgeben, wenn ich den Freibetrag unterschritten habe?

Ich konnte darauf im Internet keine Antwort finden.

Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus!

Re: Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten

Verfasst: 14. Sep 2015, 17:27
von Petz
Nein, müssen nicht.

Aber:
1. meist gibt es eine Erstattung, warum was verschenken

2. oftmalls bekommt dein Finanzamt eine Kontrolmitteilung über die Einnahmen, so dass es sein kann, dass du zur Abgabe aufgefordert wirst

Wie gesagt, eine Verpflichtung besteht aber nicht.

Re: Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten

Verfasst: 14. Sep 2015, 17:50
von fragenfragen
Petz@ Vielen Dank für deine Antwort!

Ich habe vor ein paar Tagen ein Formular vom Finanzamt bekommen, dass ich meine Steuererklärung für 2014 noch nicht abgegeben habe und das ich dies nachholen soll. Das hat mich überrascht, da ich davon ausgegangen bin, dass ich für meine nebenberufliche Tätigkeit keine erstellen und einreichen muss.

Auf dem Formular gibt es den Punkt:
"Ich bin zur Abgabe der angeforderten Steuererklärung nicht verpflichtet, weil:"

Was genau soll ich da eintragen?

Re: Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten

Verfasst: 15. Sep 2015, 09:43
von Petz
"...meine Einkünfte aus der nebenberuflichen Tätigkeit unter dem Freibetrag liegen"

Aber:
Wer ist Auftraggeber der nebenberuflichen Tätigkeit ?
Fällt die Tätigkeit überhaupt unter § 3 Nr. 26 EStG ?

Ansonsten besteht doch wohl eine Abgabeverpflichtung.....