Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
fragenfragen
Beiträge: 4
Registriert: 14. Sep 2015, 17:07

Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten

Beitrag von fragenfragen »

Hallo,

ich habe den Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten nach § 3 Nr. 26 EStG und § 14 Abs. 1 SGB IV (2.400 €) unterschritten.
Ich gehe einer künstlerischen nebenberuflichen Tätigkeit nach und bin hauptberuflich Angestellte.

Muss ich trotzdem eine Einkommenssteuererklärung für die nebenberufliche Tätigkeit abgeben, wenn ich den Freibetrag unterschritten habe?

Ich konnte darauf im Internet keine Antwort finden.

Vielen Dank für eure Hilfe im Vorraus!
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten

Beitrag von Petz »

Nein, müssen nicht.

Aber:
1. meist gibt es eine Erstattung, warum was verschenken

2. oftmalls bekommt dein Finanzamt eine Kontrolmitteilung über die Einnahmen, so dass es sein kann, dass du zur Abgabe aufgefordert wirst

Wie gesagt, eine Verpflichtung besteht aber nicht.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
fragenfragen
Beiträge: 4
Registriert: 14. Sep 2015, 17:07

Re: Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten

Beitrag von fragenfragen »

Petz@ Vielen Dank für deine Antwort!

Ich habe vor ein paar Tagen ein Formular vom Finanzamt bekommen, dass ich meine Steuererklärung für 2014 noch nicht abgegeben habe und das ich dies nachholen soll. Das hat mich überrascht, da ich davon ausgegangen bin, dass ich für meine nebenberufliche Tätigkeit keine erstellen und einreichen muss.

Auf dem Formular gibt es den Punkt:
"Ich bin zur Abgabe der angeforderten Steuererklärung nicht verpflichtet, weil:"

Was genau soll ich da eintragen?
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Freibetrag für nebenberufliche Tätigkeiten

Beitrag von Petz »

"...meine Einkünfte aus der nebenberuflichen Tätigkeit unter dem Freibetrag liegen"

Aber:
Wer ist Auftraggeber der nebenberuflichen Tätigkeit ?
Fällt die Tätigkeit überhaupt unter § 3 Nr. 26 EStG ?

Ansonsten besteht doch wohl eine Abgabeverpflichtung.....
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Antworten