ESt, EÜR, Freibetrag...ih steige nciht mehr durch.

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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K.H.
Beiträge: 4
Registriert: 29. Jan 2015, 20:41

ESt, EÜR, Freibetrag...ih steige nciht mehr durch.

Beitrag von K.H. »

Hallo Zusammen,

Als Angesteller in einer nicht selbstständigen Tätigkeit bekommt man sein Gehalt (netto).
Am Ende des jahres macht man seine Einkommensteuererklärung, in meinem Fall mit einer Steuersoftware (nicht Elster) und gibt dort die Daten der Lohnsteuerbescheinigung ein. Dazu die Werbungskosten usw.

Bsp.: 2013, Brutto 27000 €, Bruttogehalt und alle Angaben der Lohnsteuerbesch., Werbungskosten usw. in das Program eingetragen,ich bekomme eine Rückerstattung.

Ich bin nun zusätzlich Nebenberuflich Selbstständig, nutze die Kleinunternehmerregelung.
Bsp: 2014, Brutto 27500€/ Haupttätigkeit. Durch die Nebentätigkeit kommen 4000 € Gewinn hinzu.
Wenn ich nun alles wie gewohnt in das Programm eintrage (Bruttogehalt und alle Angaben der Lohnsteuerbesch., Werbungskosten usw.) muss ich Steuern Nachzahlen.
Ok, ich habe mehr verdient als im jahr zuvor.

Was sich mir aber nicht erschließt ist das Thema mit dem Freibetrag. Mir wurde damals erklärt, das wenn ich in meiner Selbstständigkeit unter diesem Freibetrag von 8004€ bleibe, ich keine Steuern auf den Gewinn zahlen müsste.
Da ich ja ohne Nebeneinkommen/ Selbstständigkeit auch keine Steuern nachzahlen muss (obwohl sich ja nicht das gesamte Einkommen verrechnet und quasi dort weitaus mehr übrig bleibt). Nun wird aber alles in eine Topf geworfen und ich zahle ordentlich drauf...

Kann mich jemand aufklären, aber bitte keine Erklärungen zum Umsatz bei der Kleinunternehmerregelung, dieses Thema ist mir geläufig, vielen Dank im vorraus.
muemmel
Beiträge: 4835
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: ESt, EÜR, Freibetrag...ih steige nciht mehr durch.

Beitrag von muemmel »

Mir wurde damals erklärt, das wenn ich in meiner Selbstständigkeit unter diesem Freibetrag von 8004€ bleibe, ich keine Steuern auf den Gewinn zahlen müsste. Tja - das hätten Sie mal besser nicht geglaubt. Richtig ist: Wenn die Summe Ihrer Einnahmen aus allen steuerpflichtigen Einkommensarten unter 8354 Euro bleibt, zahlen Sie keine Einkommensteuer.
Nun wird aber alles in eine Topf geworfen und ich zahle ordentlich drauf... Willkommen in der Realität!
aber bitte keine Erklärungen zum Umsatz bei der Kleinunternehmerregelung Die Kleinunternehmerregelung hat mit der Einkommensteuer ja auch überhaupt nichts zu tun - nur mit der Umsatzsteuer.

Übrigens habe ich Ihnen die Sache mit dem Freibetrag schon vor Monaten erklärt: http://forum.steuerberaten.de/viewtopic ... 9205#p9205 Sehr eilig scheinen Sie es mit Ihren ohnehin schon überfälligen Steuererklärungen ja nicht zu haben... Es sei deswegen vorsorglich darauf hingewiesen, daß überfällige Steuern mit 6 % p. a. verzinst werden.
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