Freiberufliche Tätigkeit abmelden?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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WiesoWeshalbWarum
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Registriert: 12. Okt 2014, 19:45

Freiberufliche Tätigkeit abmelden?

Beitrag von WiesoWeshalbWarum »

Meine Frau war 2013 freiberuflich Tätig und Umsatzsteuerpflichtig. Da Ende 2013 unsere Tochter auf die Welt kam, beantragte sie, die Tätigkeit (das Finanzamt deklariert es in ihrem rückfrage-Brief als Betrieb) ruhen zu lassen.
Das Finanzamt drängt nun, eine Aufgabenbilanz mit Ermittlung des Aufgabegewinns anzufertigen. Kann Sie die Tätigkeit noch weiter ruhen lassen, bis für unsere Tochter ein Krippenplatz zur Verfügung steht? Da es noch ungewiss ist, wann ein Krippenplatz frei wird, kann sich dieses noch einige Zeit herauszögern.
Muss also zwangsläufig eine "Betriebs"aufgabe erklärt werden? Kann hier eigentlich von einem Betrieb gesprochen werden, wenn es sich um eine freiberufliche Tätigkeit (Grafikdesign) handelt?
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: Freiberufliche Tätigkeit abmelden?

Beitrag von schlauelia »

mein Tipp: lassen Sie die Tätigkeit offiziell weiterlaufen, denn es entstehen doch auch Ausgaben in dieser Zeit, Versicherung oder Beiträge für xxx oder Kontoführungsgebühren oder Fahrtkosten für Kundengespräche oder Telefonkosten ... - dann hat Ihre Frau 2014 einen kleinen Verlust, der noch etwas Steuern spart und zeigt, dass sie ihre Tätigkeit wieder ausnahmen will - und der "Stress" mit dem Finanzamt ist vorbei.

Lia
WiesoWeshalbWarum
Beiträge: 8
Registriert: 12. Okt 2014, 19:45

Re: Freiberufliche Tätigkeit abmelden?

Beitrag von WiesoWeshalbWarum »

An diese Option hatten wir bisher nicht gedacht.
Es ist jedoch so, dass ich ihre Tätigkeit übernommen habe und bis auf Weiteres fortführe, bis wie gesagt, ein Krippenplatz für unser Kind zur Verfügung steht. Meine Frau ist somit in der Familienkrankenversicherung mitversichert.
Wie sieht es aus, wenn sie ihre Selbständigkeit teilweise wieder aufnimmt, aber nur Ausgaben hat, bestehen dann Probleme in der Familienkrankenversicherung zu bleiben?
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