Nebeneinnahmen vom Hobby

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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yomero
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Registriert: 4. Jul 2009, 11:44

Nebeneinnahmen vom Hobby

Beitrag von yomero »

Hallo,

ich bin Selbstständiger im Bereich Informatik und als hobby treibe ich das Motorboot-Fahren. In den letzten Monate in 2011 habe ich von diesem Hobby einiges unternommen um Geld zu machen (ca. € 1000 Einnahmen) aber meine Ausbildung hat seit Mitte 2010 angefangen und lief bis Mitte 2011. Da Jahresabschluß 2010 seit lange fertig ist und da ich in 2010 nichts geschäftliches getrieben habe, habe ich solche Kosten nicht angegeben.

In 2011 hatte ich Ausbildungskosten in Höhe von € 6000 plus Betriebskosten von ca. €2000. Dies ergibt einen Verlust von ca. € 7000 für diese Aktivität. Von FA höre ich, dass ich alles unter meiner Steuernummer führen soll (und nicht eine neue Nummer beantragen), sowohl die Buchführung meines Berufs als auch die Buchführung des damaligen Hobbys (und ich hoffe sehr bald ein Geschäft).

Wenn ich einen Gewinn von ca. € 30,000 im Hauptberuf erziele und einen Verlust von ca. € 7000 in was FA als Liebhaberei beschreiben wird mache, dann kann ich mir vorstellen, dass FA nicht gerne hat, dass ich Steuer über € 23,000 zahle.

Meine Fragen:
1) ist die obige Situation normal ??
2) ich habe Quittungen für die Fahrten geschrieben und das Geld als Bar empfangen. Also, keine Rechnung, denn meine "Kunden" sind keine Unternehmen sonder die "normalle" Fußgänger. Ist dies Ok oder muss ich unbedingt Rechnungen schreiben ??
3) Da ich bilanzieren muss und wegen 2), muss unbedingt das Geld in das Betriebskonto fließen oder geht Bargeld auch ??
4) kann ich immer noch die Rechnungen von 2010 vorlegen oder ist es zu spät ??

Danke.
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Nebeneinnahmen vom Hobby

Beitrag von ruepel »

Hallo,

Also gemäß § 2 UStG besteht Dein Unternehmen aus der Informatikbranche und aus dem Motorbootbereich. Die Informatikbranche lasse ich hier mal raus.

§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG sagt ganz klar was steuerbare Umsätze sind: Lieferungen und sonstige Leistungen die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt. Ein Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen. Nachhaltig ist die Wiederholung von Umsätzen der selben Art.

Das scheint bei Dir vorzuliegen, da Du Einenahmen erzielt hast. Wenn diese an Privatpersonen, als Leistungsempfänger, ausgeführt wurden, dann befreit Dich das nicht von der Umsatsteuer. Die hättest Du eigentlich mit deinen anderen Umsätzen anmelden müssen.

Soweit Du für die Kosten dieser Tätigkeit Rechnungen gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 1-9 UStG vorzuliefgen hast, wärst Du auch berechtigt gewesen, die in den Rechnungen ausgewiesenen Vorsteuer abzuziehen.

Um für das Wirtschaftsjahr 2010 noch was zu ändern müsste ich wissen, ob es zu dem Wirtschaftsjahr schon einen Steuerbescheid gibt und von wann (Datum) der ist? Dies gilt für den Bescheid Umsatzsteuer, Einkommenssteuer und Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages.

Die Frage der Liebhaberei stellt sich frühestens nach drei Jahren des Betriebsbestehens.
Gruß
yomero
Beiträge: 3
Registriert: 4. Jul 2009, 11:44

Re: Nebeneinnahmen vom Hobby

Beitrag von yomero »

Hallo,

danke für die Information. Meine Tätigkeit in der Informatik ist ja beruflich und nachhaltig (davon lebe ich), die von mir angebotenen "Reisen"waren sehr gelegentlich, in der freien Zeit und mit dem Ziel meine Erfahrung beim Fahren zu finanzieren und nicht um Geld zu machen. Diesen letzten Punkt wird FA sicherlich nicht verstehen wollen.

Da in der Antwort steht, dass ich von Umsatzsteuer nicht befreit bin, soll ich dann 19% in den Quittungen schreiben ??

Der Jahresabschluß 2010 wurde vom Steuerberater in Dezember 2011 :evil: zur Verfügung gestellt und FA erstellte den Steuerbescheid gegen April dieses Jahres. Der Jahresabschluß 2011 wurde vom Steuerberater Anfang Mai fertiggestellt und ich habe die Unterlagen sofort an FA geschickt. Ich erwarte den Steuerbescheid 2011 und Steuerrückgabe. :D

Wie ich sagte, die Ausbildung fing in 2010 an und lief bis Ende 2011. In 2010 hatte ich keine Einnahmen und die Einnahmen in 2011 waren geringfügig. Aus diesen Gründe habe ich nichts angegeben, denn ich fürchtete die Klassifizierung "Liebhaberei" von FA.

Kann ich noch etwas tun ?? soll ich die Rechnungen 2010 und 2011 der Ausbildung vernichten weil es zu spät ist ??

Danke.
Martigno
Beiträge: 3
Registriert: 21. Jun 2012, 17:01

Re: Nebeneinnahmen vom Hobby

Beitrag von Martigno »

Wie Du ja selbst schon im Titel genannt hast, ist das Bootfahren ein Hobby von Dir.
Wenn Du daraus hin und wieder Einnahmen erzielt hast, ist das ja ganz schön.

Die "Ausbildungskosten" beziehen sich aufs Motorbootfahren? Sind die dann für den Bootsführerschein angefallen?
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