Fragen zur anfallenden Besteuerung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Liannon
Beiträge: 1
Registriert: 21. Apr 2021, 08:54

Fragen zur anfallenden Besteuerung

Beitrag von Liannon »

Hallo zusammen,

zum Thema Besteuerung als Freiberufler findet man im Internet derart viele verklausulierte Angaben, dass man am Ende eigentlich noch ratloser ist als am Anfang - zumindest geht es mir so, weshalb ich mich mit meiner dringlichsten Frage an dieses Forum mit seinen vielen Personen vom Fach wende:

Dank zwei neuer Auftragsabschlüsse springt mein monatliches Einkommen nun von bislang knapp 400 auf ca. 2400 Euro. Bislang habe ich natürlich keine Umsatzsteuer entrichtet, mit dem Verweis auf die gängigen Regelungen etc. pp.
Nun versuche ich zu berechnen, mit welchem Endbetrag ich am Ende des Monats "zum leben" ungefähr rechnen kann - also nach Steuern, nach KSK-Beiträgen etc. - ist wie gesagt alles neu für mich, bislang reichte auch die Familienversicherung und ich musste für meine kleinen Pupsbeträge am Ende des Jahres nur die Einkommenssteuer zahlen. Auf dieser Grundlage möchte ich natürlich auch schon mal monatlich einen Betrag für die Steuererklärung zur Seite legen, um keine bösen Überraschungen zu erleben.

Wenn ich richtig verstehe, werde ich in Zukunft also 19 % Einkommenssteuer und dann noch mal 19 % Umsatzsteuer zahlen - in meinem Fall mit rund 28.800 € im Jahr (2400 € pro Monat) also stolze 11.484 € respektive 957 Euro im Monat? Zusammen mit knapp 500 € pro Monat an Versicherungsbeiträgen blieben von den 2400 € also 943 € übrig? Ich wundere mich nur, da selbst bei den "pessimistischsten" Rechenbeispielen im Internet geraten wurde, etwa 500 € im Monat als Steuerabgabe von den Einkünften zur Seite zu legen, und auch einige dieser Online-Rechner (die nur als grobe Orientierung dienen sollten, ich weiß) mit nie solche Steuerbeträge in ihren Rechenbeispielen angezeigt haben.

Liege ich also mit allem richtig oder habe ich irgendwo ein dickes Verständnisproblem?

Danke vorab, ich wünsche euch einen schönen Tag! :)
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Fragen zur anfallenden Besteuerung

Beitrag von muemmel »

In der Tat haben Sie ein Verständnisproblem. Die Umsatzsteuer schlagen Sie auf Ihre Preise drauf - die zahlen also quasi Ihre Kunden und nicht Sie. Und ich habe keine Ahnung, wie Sie auf 19 % Einkommensteuer kommen - die Einkommensteuer in D ist keine "Flat Tax", sondern kann ganz verschiedene Prozentsätze haben. Und zur Berechnung dieses Prozentsatzes müßte man alle Einnahmen kennen, d. h., auch das von Ihrem Gatten/Gattin.
taxpert
Beiträge: 790
Registriert: 19. Jun 2017, 14:51

Re: Fragen zur anfallenden Besteuerung

Beitrag von taxpert »

muemmel hat geschrieben:In der Tat haben Sie ein Verständnisproblem
Dem kann ich nur beipflichten!
Liannon hat geschrieben: dass man am Ende eigentlich noch ratloser ist als am Anfang - zumindest geht es mir so
Das dürfte u.a. daran liegen, dass umgangssprachlich ähnliche Begriffe wie Einnahmen, Einkünfte oder Einkommen, steuerlich total unterschiedliche Bedeutung haben!
Liannon hat geschrieben: springt mein monatliches Einkommen nun von bislang knapp 400 auf ca. 2400 Euro
Hier gehe zunächst davon aus, dass Ihre Einnahmen steigen!
Liannon hat geschrieben: Bislang habe ich natürlich keine Umsatzsteuer entrichtet, mit dem Verweis auf die gängigen Regelungen etc. pp.
Auf ein wenig Kenntnis kann man dann ja aufbauen!

Bei den genannten Zahlen (400 € bzw. 2.400 € pro Monat) gehe ich davon aus, dass Sie in 2020 weniger als 22.000 € Einnahmen (=Umsatz) hatten und 2021 voraussichtlich weniger als 50.000 € Umsatz. Dann greift auch 2021 die Kleinunternehmerregelung des §19 UStG. Soweit sie in 2021 jedoch mehr als 22.000 € Umsatz generieren, fällt die Kleinunternehmerregelung ab 2022 weg, egal wieviel Umsatz Sie dann machen!

Ihre Rechnungen beinhalten übrigens bereits jetzt die 19% Umsatzsteuer, nur dass Sie diese nicht ausweisen dürfen und -als Verwaltungsvereinfachung- auch nicht an das FA abführen müssen! Wenn Sie diesen "Steuervorteil" an Ihre Kunden weitergeben, dann freut sich der Kunde sicherlich! Wenn jedoch 2022 eventuell die Kleinunternehmerregelung bei Ihnen weg fällt, müssen Sie entweder die Preise entsprechend erhöhen oder Sie zahlen ggf. drauf!

Da man von den bisherigen Zahlen kaum leben kann, gehe ich davon aus, dass weitere steuerpflichtige Einkünfte, z.B. aus nichtselbständiger Tätigkeit vorliegen. Geht man vom Normalverdiener aus, so liegt die Grenzbelastung für jeden mehr verdienten Euro -egal ob das eine Gehaltserhöhung vom Chef oder eine freiberufliche Nebentätigkeit ist!- immer um die 30%. Keine Ahnung wie Sie auf 19% kommen!!??Da wir hier aber nicht von Einnahmen, sondern von Einkünften reden, und hier niemand Ihre dazu gehörigen Betriebsausgaben kennt, weiß hier auch niemand, wie hoch die Einkünfte (=Gewinn) bei 2.400 € Einnahmen (=Umsatz) sind.

Für den Bereich der SozVers fragt man am besten direkt bei der KK nach.

taxpert
"I'm the taxman and you are working for no one but me!

Taxman, The Beatles, Album Revolver
Ela6
Beiträge: 5
Registriert: 11. Sep 2021, 21:18

Re: Fragen zur anfallenden Besteuerung

Beitrag von Ela6 »

Direkt bei der KK nachfragen finde ich auch in diesem Fall die beste Lösung. Da bekommst du ja dann direkt eine passende Antwort. Viel Erfolg!
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