Beitragvon lathian » 25. Dez 2020, 17:23
Hallo liebe Community,
zunächst wünsche ich auf diesem Wege erst einmal frohe Weihnachten!
Ich habe nur eine kurze Frage zu den steuerlichen Absetzungsmöglichkeiten:
Ich selbst bin freiberuflich tätig und erledige meine Steuererklärungen mithilfe eines Steuerberaters. Im ersten Jahr haben wir noch (auf meine Nachfrage hin) meinen Arbeitsbereich in einer Einraumwohnung abgesetzt, allerdings habe ich jetzt schon öfter gelesen, dass das wohl angeblich nicht möglich sein soll.
Wie ist da jetzt generell die aktuelle Lage? Gelten für Freiberufler evtl. Sonderrechte? Oder muss ich damit rechnen, dass bei einer möglichen Prüfung Rückzahlungen verlangt werden?
Viele Grüße
lathian
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lathian am 30. Dez 2020, 17:45, insgesamt 12-mal geändert.