Wie wird die Liquiditation Auflösung der GBR berechnet

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
Antworten
Biral19
Beiträge: 1
Registriert: 7. Dez 2020, 18:28

Wie wird die Liquiditation Auflösung der GBR berechnet

Beitrag von Biral19 »

Ich frage, da ich anwaltliche Beratung zu Hilfe genommen habe, aber dieser sich wohl im Gesellschaftsrecht nicht auskennt.
Es geht um eine 2Mann GBR, diese nenne ich jetzt hier A und B GBR
Wobei Gesellschafter A den größten Teil in die GBR eingebracht hat bzw. teilweise auch auf eigene Rechnung gekauft hatte (da A auch ein Einzelunternehmen hatte) und der GBR zur Nutzung überlassen hatte.
Die Tätigkeit der GBR war Onlinehandel.
Gesellschafter A hatte außerdem eine Lagerhalle angemietet und diese auch der GBR zur Nutzung überlassen.
Hier ist also nur A alleine der Mieter.
Da aber Gesellschafter B grobe Pflichtverletzungen begangen hat, hat A fristlos gekündigt.
Des weiteren haben beide das Gewerbe beim Amt abgemeldet.
Nun ist es so, dass A den Mietvertrag der Halle gekündigt hat, da aktuell ja auch kein Handel mehr ausgeführt wird und sonst die Mieten auch für A nicht mehr tragbar sind.
Nun hat sich auch ein Nachmieter gefunden, was ja für A entlastend ist.

Allerdings gibt es diese sogenannten Handelswaren, die nun noch in der Halle stehen und der Nachmieter den Platz ja benötigt.

Jetzt sagte mir ein Anwalt, dass hier eine Inventarliste zu erstellen sinnvoll ist und A und B diese Waren zählen sollten, damit B nicht irgendwelche Ansprüche stellt im Zusammenhang der Auflösung.
B hat nämlich vorgetragen, nicht dass Waren evtl.
ja nicht mehr vorhanden sein könnten.

A kennt sich auch mit der Buchhaltung sehr gut aus und ist der Meinung, dass im Grunde so eine Inventarliste gar keinen Sinn macht, da es ja dafür die Einkaufsrechnungen von den Händlern gibt und nur als Beispiel angenommen, diese EK Rechnungen sind zusammen 5000 Euro, wobei ja auch vielleicht wieder davon Waren für 2000 Euro verkauft wurden und die Miete der Halle sind 1000 Euro, wo wäre also ein Sinn die ganzen Waren nochmals zu zählen, auch selbst wenn davon Ware kaputt wäre oder fehlt,
zumal Gesellschafter A auf jeden Fall noch ein Anspruch von mindestens 3000 Euro an B hat.

Weiter ist zu erwähnen, dass ja auch aufgrund Feuchtigkeit ein Teil der Kartons beschädigt wurde.
Wie erwähnt muss ja A anteilig Miete dafür bezahlen, dass dem neuen Mieter nicht der volle Raum zur Verfügung steht. A hat noch nicht einmal ein Nutzen davon.

Deshalb wollte A wissen, wegen dem Wert welcher hierfür herangezogen wird.

Es ist außerdem zu erwähnen, dass nie eine Inventur gemacht wurde und auch nie ein Waremwirtschaftsprogramm, wo die Wäre gezählt wurde.
Das einzige was man anhand der FIBu hat, ist eine Summe EK (Konto wareneinkauf 3400)

Deswegen die Frage, ob man alle Waren jetzt einzeln durchzählen muss oder ob eine Schätzung Summe X Euro auch genügt?

Wobei ich ja sagen muss, dass bei Start des Onlinehandels auch keine Zählung erfolgte, sondern für sämtliche diverse Posten auch nur Summe X bezahlt wurde.

Frage daher: Wie ermittelt man den Wert dafür, wie ist der Ablauf für diese Handelswaren und muss hierfür eine Inventarliste gemacht werden?

Ich hoffe, es ist verständlich, worum es geht.

Bitte um Info.
Antworten