Seite 1 von 1

Kleingewerbe anmelden unter 400€, Studienkosten zurückholen

Verfasst: 6. Dez 2020, 20:15
von ValentinVollmer
Hallo ihr Lieben,

Ich studiere im Master und bin nächstes Jahr fertig, werde dann Vollzeit arbeiten und könnte mir (so meine ich) die Studienkosten mit der Steuererklärung zurückholen. Allerdings arbeite ich seit 2 Monaten in einem Büro, geplant war als Kleinunternhemer auf Rechnung für 350€ im Monat. Soll ich nun ein Kleingewerbe anmelden, oder ist das unter der Grenze? Kann ich mir meine Studienkosten auch in 1-2 Jahren zurückholen nach meinem Studium, wenn ich Vollzeit arbeite, auch wenn ich dieses Jahr ein Kleingewerbe anmelde und eine Steuererklärung machen muss?

Diese Frage war so super speziell, deshalb habe ich nichts im Internet gefunden und ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könnt.

Beste Grüße

Re: Kleingewerbe anmelden unter 400€, Studienkosten zurückholen

Verfasst: 7. Dez 2020, 09:26
von taxpert
ValentinVollmer hat geschrieben: könnte mir (so meine ich) die Studienkosten mit der Steuererklärung zurückholen
Ich hoffe, Sie erwarten nicht zuviel! Das FA "erstattet" Ihnen nicht die Kosten, sondern sie mindern das zu versteuernde Einkommen. Die Steuerentlastung dadurch beträgt zwischen 0% und 42%, je nach Einzelfall!
ValentinVollmer hat geschrieben: Allerdings arbeite ich seit 2 Monaten in einem Büro, geplant war als Kleinunternhemer auf Rechnung für 350€ im Monat. Soll ich nun ein Kleingewerbe anmelden,
Sie arbeiten doch schon als Unternehmer! Dann müsste das Gewerbe doch bereits angemeldet sein, §138 Abs.1 AO!
ValentinVollmer hat geschrieben: Kann ich mir meine Studienkosten auch in 1-2 Jahren zurückholen nach meinem Studium, wenn ich Vollzeit arbeite, auch wenn ich dieses Jahr ein Kleingewerbe anmelde und eine Steuererklärung machen muss?
Da Ihre Einkünfte wohl unterhalb des Grundfreibetrages liegen, müssten Sie keine Steuererklärung abgeben! Dann könnten Sie aber auch die Kosten des Studiums nicht geltend machen, die zu einem um die positiven Einkünfte geminderten Verlustvortrag auf den 31.12.2020 führen! Dieser Verlustvortrag wird dann 2021 automatisch mit den positiven Einkünften verrechnet, auch wenn die Steuer null Euro beträgt. Der "Klassiker" ist, dass Sie im Herbst 2021 als Vollzeitkraft anfangen und daher unter Berücksichtigung der Werbungskosten und Sonderausgaben sowieso alle gezahlten Steuern zurück erhalten und der Verlustvortrag wirkungslos verpufft. Ein "Aufsparen" für spätere jahre ist steuerrechtlich nicht möglich.

taxpert

Re: Kleingewerbe anmelden unter 400€, Studienkosten zurückholen

Verfasst: 7. Dez 2020, 14:06
von muemmel
die zu einem um die positiven Einkünfte geminderten Verlustvortrag auf den 31.12.2020 führen! Falls überhaupt ein Verlust übrigbleibt... Und was soll übrigens dieses "unter 400 Euro" im Titel bedeuten? Für die Verrechnung Ihrer Einkünfte mit den Studienkosten ist es total irrelevant, ob das unter 400 Euro im Monat sind oder nicht.