Kleingewerbe anmelden unter 400€, Studienkosten zurückholen
Verfasst: 6. Dez 2020, 20:15
Hallo ihr Lieben,
Ich studiere im Master und bin nächstes Jahr fertig, werde dann Vollzeit arbeiten und könnte mir (so meine ich) die Studienkosten mit der Steuererklärung zurückholen. Allerdings arbeite ich seit 2 Monaten in einem Büro, geplant war als Kleinunternhemer auf Rechnung für 350€ im Monat. Soll ich nun ein Kleingewerbe anmelden, oder ist das unter der Grenze? Kann ich mir meine Studienkosten auch in 1-2 Jahren zurückholen nach meinem Studium, wenn ich Vollzeit arbeite, auch wenn ich dieses Jahr ein Kleingewerbe anmelde und eine Steuererklärung machen muss?
Diese Frage war so super speziell, deshalb habe ich nichts im Internet gefunden und ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könnt.
Beste Grüße
Ich studiere im Master und bin nächstes Jahr fertig, werde dann Vollzeit arbeiten und könnte mir (so meine ich) die Studienkosten mit der Steuererklärung zurückholen. Allerdings arbeite ich seit 2 Monaten in einem Büro, geplant war als Kleinunternhemer auf Rechnung für 350€ im Monat. Soll ich nun ein Kleingewerbe anmelden, oder ist das unter der Grenze? Kann ich mir meine Studienkosten auch in 1-2 Jahren zurückholen nach meinem Studium, wenn ich Vollzeit arbeite, auch wenn ich dieses Jahr ein Kleingewerbe anmelde und eine Steuererklärung machen muss?
Diese Frage war so super speziell, deshalb habe ich nichts im Internet gefunden und ich würde mich sehr freuen, wenn ihr mir helfen könnt.
Beste Grüße