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Ich hoffe, Sie erwarten nicht zuviel! Das FA "erstattet" Ihnen nicht die Kosten, sondern sie mindern das zu versteuernde Einkommen. Die Steuerentlastung dadurch beträgt zwischen 0% und 42%, je nach Einzelfall!könnte mir (so meine ich) die Studienkosten mit der Steuererklärung zurückholen
Sie arbeiten doch schon als Unternehmer! Dann müsste das Gewerbe doch bereits angemeldet sein, §138 Abs.1 AO!Allerdings arbeite ich seit 2 Monaten in einem Büro, geplant war als Kleinunternhemer auf Rechnung für 350€ im Monat. Soll ich nun ein Kleingewerbe anmelden,
Da Ihre Einkünfte wohl unterhalb des Grundfreibetrages liegen, müssten Sie keine Steuererklärung abgeben! Dann könnten Sie aber auch die Kosten des Studiums nicht geltend machen, die zu einem um die positiven Einkünfte geminderten Verlustvortrag auf den 31.12.2020 führen! Dieser Verlustvortrag wird dann 2021 automatisch mit den positiven Einkünften verrechnet, auch wenn die Steuer null Euro beträgt. Der "Klassiker" ist, dass Sie im Herbst 2021 als Vollzeitkraft anfangen und daher unter Berücksichtigung der Werbungskosten und Sonderausgaben sowieso alle gezahlten Steuern zurück erhalten und der Verlustvortrag wirkungslos verpufft. Ein "Aufsparen" für spätere jahre ist steuerrechtlich nicht möglich.Kann ich mir meine Studienkosten auch in 1-2 Jahren zurückholen nach meinem Studium, wenn ich Vollzeit arbeite, auch wenn ich dieses Jahr ein Kleingewerbe anmelde und eine Steuererklärung machen muss?
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