Anschaffung Tablet für Promotion und freiberufl. Tätigkeit

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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1810
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Registriert: 13. Sep 2019, 10:10

Anschaffung Tablet für Promotion und freiberufl. Tätigkeit

Beitrag von 1810 »

Hallo zusammen,

zunächst einmal hoffe ich, dass ich das korrekte Unterforum ausgewählt habe. Ansonsten würde ich mich freuen, wenn das Thema verschoben wird.


Zum Sachverhalt:
Ich bin derzeit Promotionsstudent und arbeite nebenher als wissenschaftlicher Mitarbeiter. Daneben bin ich seit mehreren Jahren als freiberuflicher Texter aktiv und werde in diesem Bereich nur kleinere Einnahmen generieren (zu vernachlässigen).

Ab Dezember werde ich jedoch von einer Anstellung als wissenschaftlicher Mitarbeiter in eine freie Mitarbeit (freiberufliche Tätigkeit) wechseln. Nebenbei werde ich weiter promovieren. Die vrstl. Einnahmen aus der Tätigkeit werden bei ca. 30.000 Euro jährlich liegen, womit ich umsatzsteuerpflichtig werde. Daneben möchte ich ab und zu weiter texten (vermutlich im oberen dreistelligen Bereich jährlich). Die Dauer der Tätigkeit in freier Mitarbeit wird vermutlich auf den Zeitraum von 12.2020 bis Ende 2021 (also die restliche Dauer der Promotion) begrenzt sein.

Ich spiele derzeit mit dem Gedanken mir ein iPad für die Dissertation und z.T. auch für die freiberufliche Tätigkeit zuzulegen. Ich gehe davon aus, dass ich das Tablet zu 50% für die Promotion, 10% für die freie Mitarbeit und 10% für das Texten nutzen werde (vielleicht auch mehr als 70% "betriebliche" Nutzung). Die übrigen 30% würden auf private Nutzung entfallen.


Zur Frage:
Nun stellen sich mir einige Fragen, wie ich das Tablet (vrstl. unter 950€ brutto) idealerweise steuerlich geltend machen kann:

- Muss ich angeben, wie sich die "betriebliche" Nutzung konkret aufteilt oder genügt es, wenn ich im Verlustvortrag einfach die Kosten gem. der anteiligen Nutzung geltend mache?

- Falls ich nähere Angaben zur Aufteilung machen muss, wie würde ich das in der Steuererklärung machen?

- Kann ich die Umsatzsteuer, die auf das iPad zu zahlen wäre, wieder zurückholen?

- Wenn ich die Tätigkeit erst zum 01. Dezember aufnehme, wäre eine Anschaffung noch im Dezember 2020 oder erst 2021 zu empfehlen?


Ich bedanke mich bereits im Voraus für jede Hilfe und Unterstützung!
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