Drei Tätigkeit 2020 - wie angeben?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Samhain
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Drei Tätigkeit 2020 - wie angeben?

Beitrag von Samhain »

Hallo,

ich hoffe ich bin hier richtig. Zunächst einmal: Ich erhalte Arbeitslosengeld nach SGB II, aber ich habe 2019 in einer (Schein?)selbständigkeit gearbeitet.
Diese Tätigkeit war Marktforschung und ich habe sie bereits in meiner Einkommensüberschussrechnung erwähnt.

Nun habe ich diese Tätigkeit 2020 beendet bzw bin ich dieser nicht mehr nachgegangen. Ich habe mich aber erst später 2020 beim Finanzamt abgemeldet.
Soll ich diese Tätigkeit trotzdem noch in einer Abrechnung für das Jahr 2020 erwähnen und dabei erwähnen, dass ich darin nichts verdient habe und die
Tätigkeit beendet habe?

Weiterhin war ich dann in der Nachhilfe tätig. Es handelt sich dabei um eine Übungsleiter-Tätigkeit. Soll ich diese dann noch einmal extra in einer separaten Abrechnung erwähnen?

Dann hatte ich zum Ende des Jahres noch für wenige Monate einen 450€ Job. Wie muss der dann angegeben werden?

Muss das in drei verschiedenen Rechnungen angegeben werden?
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Drei Tätigkeit 2020 - wie angeben?

Beitrag von muemmel »

Dann hatte ich zum Ende des Jahres noch für wenige Monate einen 450€ Job. Wie muss der dann angegeben werden? Das kommt drauf an, ob er "echt" war oder "auf Lohnsteuerkarte". Man erkennt das z. B. daran, ob man eine Jahreslohnsteuerbescheinigung erhalten hat oder nicht.
Muss das in drei verschiedenen Rechnungen angegeben werden? Sie wollen dem Finanzamt Rechnungen schicken? Die zahlen trotzdem nicht :-) Falls "Anlagen" gemeint waren - natürlich gehört das in verschiedene Anlagen der Steuererklärung.
Samhain
Beiträge: 2
Registriert: 31. Okt 2021, 17:43

Re: Drei Tätigkeit 2020 - wie angeben?

Beitrag von Samhain »

Das kommt drauf an, ob er "echt" war oder "auf Lohnsteuerkarte". Man erkennt das z. B. daran, ob man eine Jahreslohnsteuerbescheinigung erhalten hat oder nicht.
Es gibt also "echte" und "unechte" 450€ Jobs?

Ich konnte, als ich den Job annahm, darüber entscheiden, ob in die Rentenversicherung eingezahlt wird oder nicht.
Ich habe mich aber dagegen entschieden.
Ich musste meine Steuer-ID angeben und habe immer Abrechnungen bekommen.
Falls "Anlagen" gemeint waren - natürlich gehört das in verschiedene Anlagen der Steuererklärung.
Genau. Meine Frage war in welche Anlagen bzw wie ich das im Elster angebe.

Ich habe das noch nie gemacht.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: Drei Tätigkeit 2020 - wie angeben?

Beitrag von muemmel »

Es gibt also "echte" und "unechte" 450€ Jobs? Gibt es. Präzise gesprochen handelt es sich um vom AG pauschalversteuerte Jobs (das ist der echte MJ) oder eben vom AN zu versteuernde Jobs.
Ich musste meine Steuer-ID angeben und habe immer Abrechnungen bekommen. Die Frage ist, ob Sie nach Ablauf des Kalenderjahres eine Lohnsteuerbescheinigung für das jeweilige Jahr erhalten haben - dann war es der unechte MJ. Im Übrigen können Sie den AG bzw. seine Lohnbuchhaltung schlicht fragen.
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