Freiberufler mit Gewerbe?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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opm
Beiträge: 3
Registriert: 21. Okt 2010, 10:33

Freiberufler mit Gewerbe?

Beitrag von opm »

Hallo Ihr lieben Steuerfachleute,

meine Wenigkeit ist seit 2002 Gewerbetreibend mit Handelsregistereintrag.

Seit 2 Jahren wechselt meine Tätigkeit aber immer mehr, hin zum freien Beruf. Genau gesagt in den Schulungsbereich, als Trainer.

Einige Einkünfte, wie z. B. die Durchführung von Promotion-Aufträgen und der Verkauf von versch. Artikeln, laufen aber weiterhin.

Jetzt meine Frage:

Kann ich meine freiberufliche Tätigkeit separat betrachten und abrechnen, um die Gewerbesteuer zu umgehen? Was ist notwendig, um das zu tun?

Zur Erklärung: Der Anteil gewerblicher Einkünfte ist so minimal, dass er durch die Gewerbesteuer "aufgefressen" würde. Trotzdem wäre es natürlich schade, das Geld einfach gar nicht mehr einzunehmen.

Danke schon mal, ich freue mich auf viele tolle Tipps,


opm
Tempelhof123
Beiträge: 183
Registriert: 30. Mär 2010, 23:39

Re: Freiberufler mit Gewerbe?

Beitrag von Tempelhof123 »

Hallo,
da kann ich dich beruhigen.

Wird neben einer freiberuflichen eine gewerbliche Tätigkeit ausgeübt, sind die beiden Tätigkeiten steuerlich entweder getrennt oder einheitlich zu behandeln.

Getrennte Behandlung: Betätigt sich eine Person sowohl gewerblich als auch freiberuflich und besteht zwischen den Tätigkeiten kein sachlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang, werden nebeneinander Einkünfte aus Gewerbebetrieb und aus selbständiger Arbeit erzielt. Aber auch wenn zwischen den Betätigungen gewisse sachliche und wirtschaftliche Berührungspunkte bestehen sind die Betätigungen regelmäßig getrennt zu erfassen.

Einheitliche Behandlung: Eine einheitliche Tätigkeit liegt nur vor, wenn die verschiedenen Tätigkeiten stark miteinander verflochten sind. Werden in einem Betrieb nur gemischte Leistungen erbracht, ist der Betrieb danach zu qualifizieren, welche der einzelnen Tätigkeiten der Gesamttätigkeit das Gepräge gibt.

Da bei Dir anscheinend die selbständige Tätigkeit überwiegt, bist Du also in beiden Fällen auf der sicheren Seite.

Gruß Thomas
opm
Beiträge: 3
Registriert: 21. Okt 2010, 10:33

Re: Freiberufler mit Gewerbe?

Beitrag von opm »

Hallo Thomas,

das klingt gut - danke Dir.

Noch eine bzw. zwei ergänzende Fragen:

1. Macht es Sinn, die Einkünfte in einem separaten Kassenbuch zu erfassen, damit das leicht berechenbar ist?

2. Einschließlich Geschäftsjahr 2010 waren alle meine Tätigkeiten noch über mein Unternehmen mit Gewerbeschein und HR-Eintrag gemeldet. Muss/soll ich die freiberufliche Tätigkeit aus dem Gewerbeschein herausnehmen und muss ich meine (freiberuflichen) Rechnungen ohne den Hinweis auf den HRA-Eintrag und ohne Nennung des eingetragenen Firmennamens stellen?

Danke - bin froh, dass es solche Foren gibt, wirklich. :-)
ruepel
Beiträge: 135
Registriert: 23. Jul 2010, 19:18

Re: Freiberufler mit Gewerbe?

Beitrag von ruepel »

Hallo,

ich stimme da nicht ganz mit den Ausführungen meines Vorgängers überein und rate Dir Vorsicht walten zu lassen.
Hier mal ein paar Gedanken zu Deinem Problem:
Nach § 2 Absatz 1 Satz 2 UStG umfasst das Unternehmen die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit. Natürlich ist es möglich, die Buchführung für den Gewerbeteil und den freiberuflichen Teil getrennt zu führen, für die Umsatzsteuer wird es aber immer nur eine Umsatzsteuervoranmeldung geben, weil Umsätze innerhalb der beiden Unternehmensteile "sogenannte Innenumsätze" sind, da der Leistungsempfänger und der Leistende eine Person ist § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG Umkehrschluss. Es mangelt am Leistungsaustausch.
Bei freiberuflicher Tätigkeit ist insbesondere die Infektionstheorie (Abfärbetheorie) zu beachten. Google das mal im Internet, findest du garantiert was zu. Die Infektionstheorie besagt, das der, der freiberufliche und gewerbliche Umsätze erzielt immer dann Einkünfte gemäß § 15 EStG (Gewerbebetrieb) hat, wenn mehr als ca. 1,75 % der gesammten Umsätze [ die genaue Prozentzahl weis ich jetzt nicht ] gewerblich veranlasst sind.
Du schreibst, das Du nur einen Gewerbeschein hast, in diesem also alle von Dir durchgeführten unternehmerischen Tätigkeiten drin stehen und damit ist das ein Betrieb und das Finanzamt wird immer von gewerblichen Einkünften ausgehen, wenn mehr als 1,75% gewerbliche Einkünfte vorliegen.
Selbst wenn das jahrelang gut geht, irgendwann hat jeder mal eine Betriebsprüfung und dann können die erzielten Gewinne umqualifiziert werden zu Einkünften aus Gewerbebetrieb. Das Finanzamt kann das mit § 129 AO begründen (neue Erkenntnisse). Das würde dann zu Gwerbesteuerbescheiden in ungeahnter Höhe führen und nichts ist so schlimm als plötzlich vor großen Zahllasten zu stehen.
Du solltest bei Deinem zuständigen Finanzamt eine verbindliche Auskunft unter genauer Angabe des Sachverhaltes beantragen § 89 Absatz 2 AO. Nur wenn Du diese schriftlich vom Finanzamt bekommen hast, besteht rechtssicherheit.
Gruß
Tempelhof123
Beiträge: 183
Registriert: 30. Mär 2010, 23:39

Re: Freiberufler mit Gewerbe?

Beitrag von Tempelhof123 »

Hallo,
Du solltest die Ein- und Ausgaben der beiden Tätigkeiten auf alle Fälle getrennt aufzeichnen, damit eine Abgrenzung möglicht ist.
Zur "Infektionstheorie": Die im vorigem Beitrag genannten 1,75% (richtig = 1,25%) beziehen sich auf Personengesellschaften, insbesondere Gemeinschaftspraxen, wenn ein Gesellschafter oder die Gesellschaft nebenbei noch einer gewerblichen Tätigkeit nachgeht (§ 15 Abs. 3 Nr.1 EStG). Damit hast Du nichts zu tun. Die Infektionstheorie greift bei Einzelunternehmen nur, wenn die beiden Tätigkeiten eng miteinander verflochten sind und sich nicht eindeutig trennen lassen. Dies ist vor allem bei Ärzten der Fall, die im medizinischen Bereich sowohl selbständig und gewerblich auftreten.
Gruß thomas
opm
Beiträge: 3
Registriert: 21. Okt 2010, 10:33

Re: Freiberufler mit Gewerbe?

Beitrag von opm »

Wow - das klingt wirklich super.

Hast Du noch einen Gesetzestext bzw. einen § oder sowas für mich, in dem das geregelt ist?

Danke Dir jedenfalls - wirklich, das hilft mir sehr weiter.

Dass in meiner e. K. beide Tätigkeiten (Gewerbe und Freiberuf) eingetragen sind ist auch kein Thema - verstehe ich das richtig?
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