Hallo,
wer kann mir sagen, ob es richtig ist, dass ich als Freiberuflerin nicht der Gewerbesteuer unterliege
LG
Trude
Gewerbesteuer
Re: Gewerbesteuer
Hallo Trude,
die freiberufliche Tätigkeit - z. B. Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - stellt die wichtigste Art der in § 18 EStG geregelten "selbstständigen Arbeit" dar.
Für die selbstständige Tätigkeit i. S. des § 18 EStG besteht keine Gewerbesteuerpflicht, denn der Gewerbesteuer unterliegen nur Gewerbebetriebe (nach § 2 Abs. 1 GewStG).
die freiberufliche Tätigkeit - z. B. Architekten, Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer - stellt die wichtigste Art der in § 18 EStG geregelten "selbstständigen Arbeit" dar.
Für die selbstständige Tätigkeit i. S. des § 18 EStG besteht keine Gewerbesteuerpflicht, denn der Gewerbesteuer unterliegen nur Gewerbebetriebe (nach § 2 Abs. 1 GewStG).