Studium und nebenberuflich freiberuflich - Verlustvortrag?
Verfasst: 11. Mai 2019, 11:10
Hallo!
ich habe einen vielleicht etwas komplexeren Hintergrund und bin deshalb aus dem Informationsdschungel bislang nicht schlau geworden, daher hoffe ich, dass mir hier jemand vielleicht helfen kann
Ich bin Studentin und nebenberuflich freiberuflich tätig, allerdings wirklich nur geringfügig, 2018 etwa lag das Einkommen hier bei unter 2.400 € im Jahr.
Nun habe ich ertmal von der Möglichkeit erfahren, als Student vom Verlustvortrag zu profitieren, dieser würde ja auch greifen bei z. B. Minijobs (und mein Einkommen liegt bei der freiberuflichen Tätigkeit ja noch deutlich darunter). Ich habe vor meinem Studium eine Ausbildung abgeschlossen, das würde ja bedeuten, dass ich meine Studienkosten als Werbungskosten eintragen könnte - gilt das jedoch auch in der Steuererklärung als Freiberufler oder muss ich diese Kosten als Betriebskosten geltend machen?
Also gibt es im Grunde eine Möglichkeit, dass der Verlustvortrag in meinem Fall greift (ohne dass dies mit meinem geringen Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit im nächsten Jahr verrechnet wird, was bei mir ja wenig Sinn machen würde, weil ich ohnehin unter dem Freibetrag liege?)
Für Tipps und Vorschläge bin ich sehr dankbar!
ich habe einen vielleicht etwas komplexeren Hintergrund und bin deshalb aus dem Informationsdschungel bislang nicht schlau geworden, daher hoffe ich, dass mir hier jemand vielleicht helfen kann
Ich bin Studentin und nebenberuflich freiberuflich tätig, allerdings wirklich nur geringfügig, 2018 etwa lag das Einkommen hier bei unter 2.400 € im Jahr.
Nun habe ich ertmal von der Möglichkeit erfahren, als Student vom Verlustvortrag zu profitieren, dieser würde ja auch greifen bei z. B. Minijobs (und mein Einkommen liegt bei der freiberuflichen Tätigkeit ja noch deutlich darunter). Ich habe vor meinem Studium eine Ausbildung abgeschlossen, das würde ja bedeuten, dass ich meine Studienkosten als Werbungskosten eintragen könnte - gilt das jedoch auch in der Steuererklärung als Freiberufler oder muss ich diese Kosten als Betriebskosten geltend machen?
Also gibt es im Grunde eine Möglichkeit, dass der Verlustvortrag in meinem Fall greift (ohne dass dies mit meinem geringen Einkommen aus freiberuflicher Tätigkeit im nächsten Jahr verrechnet wird, was bei mir ja wenig Sinn machen würde, weil ich ohnehin unter dem Freibetrag liege?)
Für Tipps und Vorschläge bin ich sehr dankbar!