GBR zweite Jahr und die Vorsteuer?

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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TiUh
Beiträge: 2
Registriert: 25. Jan 2019, 11:52

GBR zweite Jahr und die Vorsteuer?

Beitrag von TiUh »

Hallo zusammen,

ich betreibe mit drei anderen zusammen eine GBR. Wir haben die GBR 2018 angemeldet und darauf mit unserer Produktentwicklung angefangen.
Das heißt im Jahr 2018 haben wir keinen Umsatz gemacht und auch noch keine Steuererklärung abgegeben (kommt ja jetzt bis Mai). Jetzt höre ich von mehreren Seiten, dass eine Vorsteuer oder Steuerschätzung auf uns zu kommt für das Jahr 2019. Nur soweit ich das im Internet finden kann ist dies erst möglich wenn man überhaupt schonmal eine Steuererklärung abgegeben hat. Ich bin etwas verwirrt und suche somit hier um Rat.
muemmel
Beiträge: 4826
Registriert: 7. Feb 2014, 15:08

Re: GBR zweite Jahr und die Vorsteuer?

Beitrag von muemmel »

dass eine Vorsteuer oder Steuerschätzung auf uns zu kommt für das Jahr 2019. Befassen Sie sich doch bitte mal mit dem Begriff "Vorsteuer" - der hat nämlich mit Ihrer Problematik überhaupt nichts zu tun. Eine Steuerschätzung kann tatsächlich nur erfolgen, wenn man seinen Pflichten nicht nachkommt.
Nur soweit ich das im Internet finden kann ist dies erst möglich wenn man überhaupt schonmal eine Steuererklärung abgegeben hat. Falsch - genau in dem Fall, wenn z. B. die Abgabe einer Erklärung verweigert, kann das FA schätzen.
und auch noch keine Steuererklärung abgegeben (kommt ja jetzt bis Mai) Zeit dafür hätten Sie allerdings bis zum 31.07. - das wurde neu geregelt.
schlauelia
Beiträge: 2079
Registriert: 19. Jul 2011, 19:54

Re: GBR zweite Jahr und die Vorsteuer?

Beitrag von schlauelia »

und da wäre eine professionell Hilfe zumindest für das 1. Jahr zu empfehlen oder wissen Sie wie man eine EÜR, USt-, GewSt- + Erklärung zur einheitluchen und gesonderten Feststellung elektronisch abgibt?

Lia
Severina
Beiträge: 1246
Registriert: 3. Dez 2017, 23:48

Re: GBR zweite Jahr und die Vorsteuer?

Beitrag von Severina »

Ich tippe mal darauf, dass es weder um Vorsteuer noch um eine Schätzung geht, sondern um Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer...

Haben Sie denn für die GbR ein Formular Org1 abgegeben - Fragebogen zur steuerlichen Erfassung? Darin sind doch Angaben zu den voraussichtlichen Einkünften der Gesellschafter zu machen. Auf Grund dieser Angaben werden die ersten Steuervorauszahlungen festgesetzt, danach nach den jeweiligen Einkünften des Vorjahres.

Vielleicht liege ich aber natürlich völlig falsch. Dann die Bitte an den TE, mal näher zu erläutern, von welchen "mehreren Seiten" genau was gehört wurde. Als Unternehmer haben Sie etliche Pflichten - der Formulierung der Frage nach habe ich erhebliche Zweifel, dass diese bekannt sind und erfüllt wurden. Seit Gründung wären z.B.mit hoher Wahrscheinlichkeit monatlich Umsatzsteuervoranmeldungen abzugeben gewesen, und wenn Sie das gemacht haben, dann müssten Sie wissen, was Vorsteuern sind.
TiUh
Beiträge: 2
Registriert: 25. Jan 2019, 11:52

Re: GBR zweite Jahr und die Vorsteuer?

Beitrag von TiUh »

Vielen Dank für die ganzen Antworten und Tipps!

Wir haben uns jetzt nochmal von einem Steuerberater beraten lassen.
Ich habe da die Begrifflichkeiten (Vorsteuer und Schätzung) wohl einfach verwechselt und deren Bedeutung nicht richtig verstanden.
Ich dachte uns erwartet eine Schätzung die aber, wie von euch schon erwähnt, erst kommt falls man keine Steuererklärung für das entsprechende Jahr abgibt.

Danke sehr für die schnelle Hilfe!
fiskus82
Beiträge: 13
Registriert: 19. Apr 2019, 12:49

Re: GBR zweite Jahr und die Vorsteuer?

Beitrag von fiskus82 »

Hatte auch sowas ähnliches danke für die Tipps :D
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