Ausländisches Einkommen auf See

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Mimi
Beiträge: 1
Registriert: 7. Dez 2015, 21:45

Ausländisches Einkommen auf See

Beitrag von Mimi »

Hallo!

Ich bin Freiberuflich als darstellende Künstlerin und Kleinunternehmerin. Bisher habe ich meine Steuererklärung immer selber gemacht, da ich immer unter 17.000 im Jahr war. Doch 2015 habe ich zu meiner freiberuflichen Tätigkeit noch andere Einkommensarten - und bin mir jetzt nicht sicher was ich dabei angeben muss.

Ich habe dieses Jahr verschiedene Einnahmequellen gehabt.
ca 4.500€ durch Anstellung
ca 2000€ durch Vermietung
ca 11.000€ durch Freiberufliche Tätigkeit

und jetzt kommt das Schwierige: ca 6.500€ durch Anstellung auf einem Griechischen Schiff.

Wie genau muss ich das jetzt angeben? Ich war dort angestellt durch eine Griechische Company, habe aber keine Steuern gezahlt, da ich erstens unter 8.000€ war und zweitens laut der Company für die ich angestellt war ein internationeles Gesetz gilt, dass man auf hoher See keinem Land steuern zahlt (?!)
Habe schon versucht, mich zu informieren, aber man findet da sehr unterschiedliche Meinungen.
Jetzt meine Frage: Was gebe ich jetzt in meiner Steuererklärung an? Muss ich das Geld in Deutschland versteuern? Und wo rechne ich das dazu? Wenn es zur Freiberuflichen Tätigkeit kommt, wäre ich ja über die 17.000 und könnte die Kleinunternehmerregelung nicht mehr anwenden?

Ich würde eigentlich gerne weiterhin die Steuererklärung selber machen, aber bin mir jetzt unsicher. Ich verwende das Programm T@x von Wiso, das eigentlich immer gute Vorschläge hat, aber da finde ich keinen Ansatzpunkt!

Danke für die Hilfe, bin über jeden Hinweis dankbar!
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Ausländisches Einkommen auf See

Beitrag von Petz »

Artikel XI Absatz 5 DBA Griechenland sagt aus, dass das Gehalt in Griechenland zu versteuern ist.

http://www.rechtsanwalt-griechenland.ne ... .html#c754

Das wird in D aber nur von der Steuer freigestellt, wenn die Bedingung des § 50d Absatz 8 EStG erfüllt ist:

http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__50d.html

Also: Ich würde es eintragen in Zeile 36 der Anlage AUS, einzutragen sind die Einkünfte, also Einnahmen abzgl. Werbungskosten
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
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