Kleinunternehmer § 19 Ustg => Ausgaben vor der Anmeldung

Ich bin selbständig und hab eine Frage zu ...
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Susi82
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Registriert: 23. Sep 2015, 18:12

Kleinunternehmer § 19 Ustg => Ausgaben vor der Anmeldung

Beitrag von Susi82 »

Hallo

Ich habe im Okt-2014 ein Gewerbe nach Kleinunternehmer § 19 Ustg angemeldet.
Ich hatte aber schon Ausgaben (Geräte, Materialien) in 2012 und 2013, vorbereitend für das Gewerbe.

In der Steuererklärung 2014, habe ich nun diese Ausgaben geltend machen wollen. Das FA verweigert nun die Anerkennung. Soweit mir bekannt sind Ausgaben auch vor der Gewerbeanmeldung rückwirkend bis zu 3 Jahre anrechenbar, oder etwa nicht?

Gruß, Susi
Petz
Beiträge: 777
Registriert: 30. Sep 2010, 14:52

Re: Kleinunternehmer § 19 Ustg => Ausgaben vor der Anmeldung

Beitrag von Petz »

Es gilt das Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG.

Ausgaben aus 2012 sind in der Steuererklärung 2012 anzugeben.

Ausgaben aus 2013 sind in der Steuererklärung 2013 anzugeben.
Steuerliche Fragen über PN werden nicht beantwortet, dafür ist das Forum für alle da.
Susi82
Beiträge: 2
Registriert: 23. Sep 2015, 18:12

Re: Kleinunternehmer § 19 Ustg => Ausgaben vor der Anmeldung

Beitrag von Susi82 »

Hallo

OK, das heißt also Ausgaben die ich vorab der gewerblichen Anmeldung hatte kann ich rückwirkend nicht mehr geltend machen?
In einigen Foren, wird aber angeben, dass man auch Anschaffungen aus vorherigen Jahren nachträglich geltend machen kann.

Zitat (http://www.gruenderlexikon.de/magazin/a ... g-absetzen):
"Grundsätzlich können die vorweggenommenen Betriebsausgaben jedoch bis zu drei Jahre vor der Anmeldung des Gewerbes geltend gemacht werden, wie der Bundesfinanzhof in mehreren Urteilen bestätigte.
Damit die Kosten vom Finanzamt auch anerkannt werden, müssen die Existenzgründer die entsprechenden Belege sammeln und vorlegen können."

Das ist verwirrend.
Kann mir jemand sagen wo man solche Urteile findet?

Gruß, Susi
Sunny
Beiträge: 74
Registriert: 11. Jun 2015, 16:58

Re: Kleinunternehmer § 19 Ustg => Ausgaben vor der Anmeldung

Beitrag von Sunny »

Hallo Susi

Lies mal einen Abschnitt weiter oben in der von Dir erwähnten Internetseite:
"Steuerlich müssen diese Kosten in dem Jahr geltend gemacht werden, in dem sie entstehen."

Das ist genau was Petz gesagt hat.
Der Eintrag stellt keine (steuer)rechtl. Beratung dar, sondern gibt nur die Meinung des Verfassers wieder. Für eine Rechts- oder Steuerberatung wenden Sie sich an den/die SteuerberaterIn Ihres Vertrauens. Für evtl. entstandene Schäden wird nicht gehaftet.
StephanM
Beiträge: 854
Registriert: 16. Mär 2015, 18:14

Re: Kleinunternehmer § 19 Ustg => Ausgaben vor der Anmeldung

Beitrag von StephanM »

Hi,
du musst einfach für die Jahre 2012 und 2013 eine Jahreserklärung einreichen.
MfG
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