Hallo,
ich bin freiberuflich Tätig und habe einen Midi Job. Kranken und rentenversichert bin ich über die KSK und bezahle da auch Beiträge, da meine Einnahmen aus selbständiger Arbeit höher sind als beim Midi Job.
Meine Frage:
Beim Midi Job werden trotzdem Beiträge zur Rentenversicherung abgeführt (Zeile 22 und 23), Arbeitslosenversicherung (Zeile 27), sowie eine Mindestvorsorgepauschale (Zeile 28). Da ich wie gesagt auch an die KSK Renten-, Pflege und Krankenversicherung bezahle , frage ich mich ob ich nicht viel zu viel Sozialabgaben leiste?
Steuern bei Midi-Job und freiberuflicher Tätigkeit
Re: Steuern bei Midi-Job und freiberuflicher Tätigkeit
Nö. Der Midijob ist eindeutig versicherungspflichtig, insofern müssen da natürlich auch die entsprechenden Abgaben abgeführt werden. Die können übrigens steuerlich abgesetzt werden.